Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll98. Sitzung / Seite 109

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Zu Frage 12:

Wir sind grundsätzlich für Kostenwahrheit. Ich habe das vorher schon am Beispiel ei­nes künftigen Haftungsrechtes betont. Ich bin auch dafür, dass alles in die Richtung ge­prüft wird, was Kostenwahrheit von Energieträgern darstellt, insbesondere natürlich auch von Atomkraft.

Zu den Fragen 13 und 15 betreffend das Kernkraftwerk Temelín, die Blöcke 1 und 2:

Wir gehen von der völkerrechtlichen Verbindlichkeit der Vereinbarung in Brüssel und des Melker Abkommens aus. Es war nicht unbestritten, aber unsere feste Überzeu­gung. Es ist auch bekannt, dass im Abkommen kein Gerichtsstand festgelegt wurde, was natürlich die gerichtliche Durchsetzung erschweren würde. Der Sicherheitsdialog und die bilaterale Zusammenarbeit wird vom Herrn Umweltminister fortgesetzt, um die Realisierung aller Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten.

Wir fordern die Blöcke 3 und 4 betreffend aber auch, dass einerseits die Auflagen des tschechischen Umweltministeriums berücksichtigt werden, dass aber auch sicherge­stellt wird, dass die österreichischen NGOs, die österreichischen Umweltorganisatio­nen, einen Gerichtszugang bekommen.

Wir wissen, bei der Frage der Umsetzung der Umweltverträglichkeitsrichtlinie gibt es eine Diskussion. Derzeit wird das von der Europäischen Kommission geprüft. Wir ha­ben aber im heutigen Ministerratsvortrag auch festgelegt, dass wir uns allfällige Klagen vorbehalten.

Zur Frage 14:

Grundsätzlich ist bezüglich des geplanten Ausbaus des AKWs Mochovce festzuhalten, dass sich Österreich sowohl mit seiner Forderung nach einem formellen Umweltver­träglichkeitsprüfungsverfahren als auch mit der Forderung nach einer öffentlichen An­hörung durchgesetzt hat. Wir sind auch diesbezüglich (Zwischenruf bei der FPÖ) – das will ich gerade beantworten – in ständigem Kontakt mit der Europäischen Kommission zur Klärung der offenen EU-Rechtsfragen, insbesondere im Hinblick auf das UVP-Ge­setz der Slowakei. Auch dazu haben wir heute festgelegt, dass wir uns allfällige Klagen vorbehalten.

Zur Frage 17:

Die Bundesregierung unterstützt den Ausbau der erneuerbaren Energien in Österreich. Prioritär sind dabei der verstärkte Ausbau erneuerbarer Energieträger sowie die konse­quente Steigerung der Energieeffizienz. Wir beziehungsweise Österreich hat sich dazu verpflichtet, bis 2020 den Anteil der erneuerbaren Energieträger am Endenergiever­brauch auf 34 Prozent auszubauen.

Wir haben jetzt schon einen der höchsten Anteile in der EU, wir sind auf dem vierten Platz, was die erneuerbaren Energieträger anlangt, mit zirka 30 Prozent im Jahr 2009. Wir sind also auf gutem Weg, diese durchaus ambitionierten Ziele zu erreichen.

Gleiches gilt für die Energieeffizienz. Im Rahmen der EU-2020-Strategie haben wir uns zum Ziel gesetzt, den Endenergieverbrauch bis 2020 auf 1 100 Petajoule und damit auf dem Niveau von 2005 zu stabilisieren. Das bedeutet eine Steigerung der Energieeffi­zienz von 20 Prozent. Dazu sind natürlich verschiedenste Maßnahmen notwendig: Haushalt, Betriebe, Verkehr, Gebäude – etwa im Bereich der thermischen Sanierung, die wir jetzt wieder zusätzlich fördern, im Bereich der Wohnbauförderung, die Wege­kostenrichtlinie war ein Thema in diesem Zusammenhang – und natürlich auch der Bahnausbau. Dadurch wollen wir auch die Abhängigkeit von Energieimporten reduzie­ren.

 


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