Zur Frage 18, Novellierung des Ökostromgesetzes:
Diese ist durch den Herrn Bundesminister in Vorbereitung. Er wird morgen eine Präsentation der Eckpunkte vornehmen. Danach wird die Novelle des Ökostromgesetzes in Begutachtung gehen. Es sind ein paar wesentliche Eckpunkte dabei: Der Ausbau von Fotovoltaik soll forciert werden, Verfahren sollen vereinfacht und die Förderung angehoben werden.
Zur Frage 19:
Bei der Erstellung des Budgets für 2011, aber auch bei der Festlegung des Budgetpfads, also Bundesfinanzrahmengesetz bis 2014, die ja hier im Nationalrat beschlossen wurden, sind erste Überlegungen einer stärkeren Ökologisierung des Steuersystems eingeflossen.
Ein Thema war natürlich die Anhebung der Mineralölsteuer, also die verbrauchsabhängige Steuer und daher natürlich sehr zielgenau. (Abg. Grosz: Na gratuliere! Das ist sehr „weitsichtig“ gewesen! 1,15 € pro Liter!) Wir haben gleichzeitig die Normverbrauchsabgabe dahingehend geändert, dass für sozusagen spritfressende Fahrzeuge wesentlich höhere Normverbrauchsabgaben gelten, dass es je nach Verbrauch gestaffelt ist, was natürlich auch einen Effekt haben soll in Richtung Anschaffung umweltfreundlicherer Fahrzeuge, also quasi ein Bonus-Malus-System: Bevorzugung von umweltfreundlicheren und Benachteiligung von umweltschädlicheren Fahrzeugen.
Wir haben die Flugabgabe eingeführt, die natürlich auch einen Anreiz zu umweltgerechterem Verhalten setzen soll. Gleichzeitig ist derzeit eine Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie bei der Kommission in Brüssel in Diskussion, die eine weitere Ökologisierung bewirken soll. Momentan werden die Vorschläge erarbeitet, im Sommer sollen sie vorgelegt werden, und dann sollen sie in Diskussion gehen.
Zu den Fragen 20 und 21:
Wie bei den Kernkraftwerken wird die Bundesregierung auch bei Atomrestmülllagern wie in der Schweiz oder in Tschechien, wo derzeit die Standortsuche läuft, alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten zur Wahrung österreichischer Sicherheitsinteressen nutzen, was natürlich auch die Beteiligung an grenzüberschreitenden UVP-Verfahren miteinschließt.
Ich habe vorhin schon gesagt, dass die Änderung des Euratom-Vertrags betreffend eines unserer Ziele natürlich auch die Frage der Endlagerung sein soll. Wir werden auch darauf achten, dass alle diesbezüglichen völker- und EU-rechtlichen Vorgaben – Parteistellung, Klagsrechte für österreichische NGOs, wie ich vorhin schon gesagt habe, und von Gebietskörperschaften im UVP-Verfahren – auf Punkt und Beistrich eingehal-ten werden.
Zu den Fragen 22 und 23:
In Österreich gibt es keine Pläne und schon gar nicht eine Entscheidung zu einem Atomrestmülllager, weder in Seibersdorf noch sonst irgendwo.
Zur Frage 24, also betreffend die Bundesheer-Thematik – eine Professionalisierung, wie sie Norbert Darabos vorgeschlagen hat, auf allen Ebenen –:
In letzter Zeit haben ja vor allem zwei Thematiken im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen für Schlagzeilen gesorgt: einerseits als es darum ging, Menschen aus den nordafrikanischen Krisengebieten zurückzuholen, andererseits der Bereich des Katastrophenschutzes, nämlich die jetzt angebotenen und bereitgehaltenen Personen für die von der EU koordinierte Hilfe in Japan. Überall dort sind natürlich Profis und nicht Wehrpflichtige im Einsatz.
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