Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll98. Sitzung / Seite 110

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Zur Frage 18, Novellierung des Ökostromgesetzes:

Diese ist durch den Herrn Bundesminister in Vorbereitung. Er wird morgen eine Prä­sentation der Eckpunkte vornehmen. Danach wird die Novelle des Ökostromgesetzes in Begutachtung gehen. Es sind ein paar wesentliche Eckpunkte dabei: Der Ausbau von Fotovoltaik soll forciert werden, Verfahren sollen vereinfacht und die Förderung an­gehoben werden.

Zur Frage 19:

Bei der Erstellung des Budgets für 2011, aber auch bei der Festlegung des Budget­pfads, also Bundesfinanzrahmengesetz bis 2014, die ja hier im Nationalrat beschlos­sen wurden, sind erste Überlegungen einer stärkeren Ökologisierung des Steuersys­tems eingeflossen.

Ein Thema war natürlich die Anhebung der Mineralölsteuer, also die verbrauchsab­hängige Steuer und daher natürlich sehr zielgenau. (Abg. Grosz: Na gratuliere! Das ist sehr „weitsichtig“ gewesen! 1,15 € pro Liter!) Wir haben gleichzeitig die Normver­brauchsabgabe dahingehend geändert, dass für sozusagen spritfressende Fahrzeuge wesentlich höhere Normverbrauchsabgaben gelten, dass es je nach Verbrauch ge­staffelt ist, was natürlich auch einen Effekt haben soll in Richtung Anschaffung um­weltfreundlicherer Fahrzeuge, also quasi ein Bonus-Malus-System: Bevorzugung von umweltfreundlicheren und Benachteiligung von umweltschädlicheren Fahrzeugen.

Wir haben die Flugabgabe eingeführt, die natürlich auch einen Anreiz zu umweltge­rechterem Verhalten setzen soll. Gleichzeitig ist derzeit eine Überarbeitung der Ener­giesteuerrichtlinie bei der Kommission in Brüssel in Diskussion, die eine weitere Ökolo­gisierung bewirken soll. Momentan werden die Vorschläge erarbeitet, im Sommer sol­len sie vorgelegt werden, und dann sollen sie in Diskussion gehen.

Zu den Fragen 20 und 21:

Wie bei den Kernkraftwerken wird die Bundesregierung auch bei Atomrestmülllagern wie in der Schweiz oder in Tschechien, wo derzeit die Standortsuche läuft, alle rechtli­chen und politischen Möglichkeiten zur Wahrung österreichischer Sicherheitsinteres­sen nutzen, was natürlich auch die Beteiligung an grenzüberschreitenden UVP-Verfah­ren miteinschließt.

Ich habe vorhin schon gesagt, dass die Änderung des Euratom-Vertrags betreffend ei­nes unserer Ziele natürlich auch die Frage der Endlagerung sein soll. Wir werden auch darauf achten, dass alle diesbezüglichen völker- und EU-rechtlichen Vorgaben – Par­teistellung, Klagsrechte für österreichische NGOs, wie ich vorhin schon gesagt habe, und von Gebietskörperschaften im UVP-Verfahren – auf Punkt und Beistrich eingehal-ten werden.

Zu den Fragen 22 und 23:

In Österreich gibt es keine Pläne und schon gar nicht eine Entscheidung zu einem Atomrestmülllager, weder in Seibersdorf noch sonst irgendwo.

Zur Frage 24, also betreffend die Bundesheer-Thematik – eine Professionalisierung, wie sie Norbert Darabos vorgeschlagen hat, auf allen Ebenen –:

In letzter Zeit haben ja vor allem zwei Thematiken im Zusammenhang mit Auslandsein­sätzen für Schlagzeilen gesorgt: einerseits als es darum ging, Menschen aus den nord­afrikanischen Krisengebieten zurückzuholen, andererseits der Bereich des Katastro­phenschutzes, nämlich die jetzt angebotenen und bereitgehaltenen Personen für die von der EU koordinierte Hilfe in Japan. Überall dort sind natürlich Profis und nicht Wehr­pflichtige im Einsatz.

 


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