Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 50

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Ich bringe Ihnen dazu auch ein bisschen Geschichte: Im Oktober 2009 hat Kollege Jarolim beim Konsumentenschutzminister und bei der Justizministerin eine schriftliche Anfrage eingebracht, was sie von der Lage halten. Bundesminister Hundstorfer hat gesagt, dass das bestehende Gesetz keine Lösung ist. Tausend Anrufer pro Monat be­schwe­ren sich darüber bei VKI und Arbeiterkammer. Er hat sogar eine Gewinn­abschöpfung vorgeschlagen. Frau Bundesministerin für Justiz! Hören Sie gut zu! Gewinnabschöpfung. Sie haben geantwortet, dass das geltende Recht genügend Schutz bietet. Das war zu einer Zeit, als die Mafiosi voll im Geschäft waren, und die Leute abgezockt wurden, dass sich die Balken biegen, und Sie haben gesagt: Eigent­lich braucht man keine Neuerungen.

Da kann ich mich schon zu Recht fragen, wie es mit der Kompetenz oder mit dem Schutz für die Bürger ausschaut. In dieser Situation wollten oder durften Sie nichts machen, aber gleichzeitig hat die ÖVP zur SPÖ geschrien: Haltet den Dieb, weil die Änderung zum Telekomgesetz noch nicht eingebracht wurde. Das ist die Methode der ÖVP und darauf muss man auch einmal hinweisen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bringe Ihnen ein weiteres Beispiel, und zwar aus Oberösterreich: Der Klubobmann der Freiheitlichen im Landtag, Steinkellner, konnte plötzlich seine Mutter telefonisch nicht mehr erreichen. Er hat aber gewusst, dass sie ein Telefon hat. Was war pas­siert? – Nicht die Glücksspielfirma, sondern ein Telefonanbieter hat angerufen. Sie hat natürlich gesagt, ich habe mein Telefon bei der Post, und hat die Rechnung, die sie irgendwann erhalten hat, nicht bezahlt, und das Telefon wurde abgestellt.

Meine Damen und Herren von der ÖVP! Was wäre gewesen, wenn sie einen Unfall gehabt hätte und die Rettung nicht hätte verständigen können? Was wäre bei Todesfolge gewesen? Wollen Sie das aussitzen? – Das kann ich mir nicht vorstellen!

Ganz ehrlich: Unsauber ist auch noch judiziert worden. Es steht nämlich drinnen, dass Leistungen bis zum Rücktritt natürlich zu zahlen sind, das gebietet ganz einfach das Vertragsrecht.

Meine Damen und Herren, ich möchte aber angesichts der vorgeschrittenen Zeit und weil wir vorhin einige Fristsetzungsanträge hatten, schon noch darauf hinweisen, warum wir das heute machen: Die Vertagungspraxis in den Ausschüssen und die Art, wie mit den Anträgen der Opposition umgegangen wird, sind unerträglich. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des BZÖ.)

Wir haben in den Ausschüssen derzeit über tausend Anträge der Opposition, ganz egal, von welcher Partei – tausend Ideen, tausend Vorschläge, tausend Anträge. Sie werden aber bestenfalls vertagt. Wir wollen Ihnen heute und morgen mit diesen Fristsetzungen wieder ein bisschen ins Bewusstsein bringen, dass tausend Anträge nicht nur Papier sind, sondern dass das Ideen sind und behandelt gehören. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

10.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Maier gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.39.10

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Maier, hallo. (Der Redner lässt sein Mobiltelefon klingeln und tut so, als würde er telefonieren.) Was wollen Sie? Nein, nein, ich will keinen Vertrag abschließen. (Abg. Ing. Westenthaler: Frau Präsidentin! Tele­fonverbot!) Von der Süddeutschen Klassenlotterie? Nein, das wollen wir nicht. Woher haben Sie meine Telefonnummer? (Abg. Grosz: Das ist ja wie bei der Löwinger-Bühne!) Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass das ein unzulässiger Telefonanruf ist.

 


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