Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 51

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Bundesministerinnen! So könnte sich ein Cold Call-Anruf abspielen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Sind wir jetzt bei der Löwinger-Bühne?)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Tausende Menschen in Österreich werden von einem Telefonterror heimgesucht, und zwar insbesondere aus dem Glücksspiel-/Wettbereich und bei Gewinnspielversprechen. (Abg. Ing. Westenthaler: Ab sofort ist Telefonieren am Rednerpult erlaubt!) Wir haben insgesamt hier in Österreich das wirkliche Problem, aber nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa. Nach einer Studie der deutschen Verbraucherzentralen betrafen 66,7 Prozent aller Beschwerden derartige Angebote aus dem Gewinnspielbereich und aus dem Glücksspielbereich. In Österreich lag die Zahl laut der durch das Konsumenten­schutzministerium in Auftrag gegebenen Studie noch höher.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Mit der heutigen Änderung des Telekommunikationsgesetzes und des Konsu­mentenschutzgesetzes wollen wir mehrere Dinge erreichen. Zum einen wollen wir sicherstellen, dass junge Menschen, aber auch ältere Menschen keine Anrufe mit Rufnummernunterdrückung erhalten, denn hier passiert ja eines: Bekommen Sie einen Anruf mit einer Rufnummernunterdrückung, dann wissen Sie nicht, wer am anderen Ende ist. Sie wissen nicht, ob es ein Mehrwertdienst ist oder der Anruf einer öffentlichen Behörde. Daher ist es auch notwendig, dass die Strafbestimmungen entsprechend erhöht werden. Das ist im Grunde genommen das, was wir mit der Änderung zum Telekommunikationsgesetz erreichen wollen.

Ich stimme meinem Vorredner in einigen Punkten zu, insbesondere in dem Punkt, dass es sich dabei teilweise um organisierte Kriminalität handelt. Ich bin froh, dass wir im Konsumentenschutzausschuss einen Antrag mehrstimmig beschlossen haben. – Sie, meine Damen und Herren vom BZÖ, verstehe ich bis heute nicht, warum Sie diesem Entschließungsantrag (Abg. Grosz: Der liebe Gott ist am Telefon!) – nein (Ruf beim BZÖ: Ein besorgter Bürger!) – gegen internationalen Telefonbetrug nicht zugestimmt haben. Telefonbetrug – und das ergeben die Zahlen aus Deutschland und aus anderen Ländern – ist international organisiert über Call Center, die Betreiber sitzen in anderen Ländern, und dann gibt es ein System von Anwälten und Inkassobüros, die die Men­schen unter Druck setzen. (Abg. Vock: Das wird durch den Gesetzgeber noch ge­fördert!)

Gelöst werden kann dieses Problem nicht in Österreich. Gelöst werden kann das Problem nur auf europäischer Ebene. (Abg. Strache: Das heißt, nie! Das heißt, wir verschieben das Problem in Richtung Ewigkeit!)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben das im Ausschuss aufgezeigt und haben darauf hingewiesen, dass auf europäischer Ebene einerseits die Regulatoren, andererseits aber auch die Strafverfolgungsbehörden mehr Möglichkeiten bekommen müssen. Nach einer Studie der deutschen Verbraucherzentralen müssen derzeit zwei Drittel aller Strafverfahren gegen internationalen Telefonbetrug zurück­gelegt werden, weil sich die Betreiber hinter Postfachfirmen im Ausland verstecken und dann untertauchen. (Abg. Vock: Gefördert wird das ...!) Wir haben daher europäischen Handlungsbedarf.

Nun wird in Europa die Verbraucherrechterichtlinie verhandelt. Im Dezember letzten Jahres wurde auf Initiative Frankreichs eines erreicht, dass nämlich Cold Calling auf europäischer Ebene im Rahmen der Verbraucherrechterichtlinie behandelt wird, neben den Fragen der Internetabzocke. Und wenn Sie sich die Anträge, die im Europäischen Parlament bereits eingebracht wurden, genau ansehen, dann werden Sie feststellen,


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