Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 52

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dass in Europa sowohl bei der Internetabzocke auf eine Bestätigungsregelung hinge­arbeitet wird als auch bei Cold Calling.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Daher haben wir auch im Konsumentenschutzausschuss eine Ausschussfeststellung zur Abstimmung gebracht. Die Opposition hat bedauerlicherweise nicht mitgestimmt. (Abg. Ing. Westenthaler: Ihr stimmt ja zu allem zu! Vorratsdatenspeicherung!) Wir haben darin für alle klar festge­halten, dass eben, sollte es neue Problemstellungen geben, sollte es zu einer Rege­lung auf europäischer Ebene kommen, das Justizministerium einen Bericht für allfällige Änderungen vorzulegen hat.

Derzeit müssen wir die europäische Dimension und die europäische Diskussion abwarten (Abg. Öllinger: Nein, müssen wir nicht! Müssen wir nicht abwarten!), aber einen Bereich können und müssen wir regeln: den Bereich der Gewinnspiele, den Bereich der Lotteriedienste und Wettdienste. (Abg. Zanger: Das geht schon, und das andere geht nicht?!) Warum? (Abg. Ing. Westenthaler: Warum haben Sie der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt?) – Weil auf der europäischen Ebene bei den Verhandlungen der Verbraucherrechterichtlinie genau dieser Bereich ausgeklammert worden ist. (Abg. Mag. Schatz: Und wann kommt die?)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden heute beschließen, dass Verträge, die im Zusammenhang mit Gewinnzusagen oder Gewinnversprechen abgeschlossen werden, aber auch mit Lotteriediensten, wie zum Beispiel der Süddeutschen Klassenlotterie, dass all das nichtig ist und derartige Verträge eben keine Wirkung entfalten. (Abg. Mag. Schatz: Was ist mit den anderen Geschäften? – Abg. Ing. Westenthaler: Bei der Vorratsdatenspeicherung habt ihr zugestimmt!)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir waren in der letzten Zeit auch mit existenzbedrohenden Kostenfallen bei Telefonrechnungen konfrontiert. Ich bin Frau Bundesministerin Doris Bures sehr dankbar, dass nun eine weitere Novelle zum Telekommunikationsgesetz in Begutachtung gegangen ist, um diesen Horror abzu­stellen. Ich möchte schon darauf hinweisen, dass es hier um ein Problem geht und auch um die Verantwortung der Betreiber. Die Betreiber haben es sich einfach gemacht, sie haben das Missbrauchsrisiko auf die Kunden abgewälzt. (Abg. Vock: Die Regierung auch!) Daher begrüße ich auch die Initiative der Vorarlberger Arbeiter­kammer, die gegen einen Netzbetreiber Strafanzeige wegen Sachwucher und Nöti­gung erstattet hat. Hohes Haus, hier geht es um Telefonrechnungen über 15 000 €, 25 000 €, und ich frage mich, wo da die Verantwortung der Betreiber bleibt. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Daher ist die Initiative von Bundesministerin Doris Bures, gegen diese Kostenfallen vorzugehen, voll zu unter­stüt­zen.

Ich darf abschließend Sie und auch die Zuseher und Zuseherinnen darüber infor­mieren, dass der Verein für Konsumenteninformation eine neue Web-Seite in das Netz gestellt hat, nämlich www.kostenfallen.at. Da finden Sie, meine sehr verehrten Da­men und Herren, Informationen, wie Sie mit derartigen Horrorrechnungen umgehen müssen, aber auch mit der Internetabzocke.

Abschließend darf ich Sie, die Oppositionsparteien, einladen, unseren Vorstellungen zu folgen und beiden Novellen, sowohl der Novelle zum Telekommunikationsgesetz als auch der Novelle zum Konsumentenschutzgesetz, zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung des zu seinem Sitzplatz zurückkehrenden Abg. Mag. Johann Maier –: Warum habt denn ihr der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt, Herr Datenschutzratsvorsitzender?)

10.47

 


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