nicht etwas ruhiger wird, werde ich die Sitzung unterbrechen. (Abg. Öllinger: Ja, aber dann muss auch die Rede ... akzeptabel sein!)
Bitte fortzusetzen, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Gabriele Tamandl (fortsetzend): Wir haben in unserer heutigen Regelung eine verbesserte Rücktrittsmöglichkeit vorgesehen, und ich glaube, dass das eine gute Lösung ist. Viele Unternehmen, die bereits eine Dienstleistung erbracht haben, haben nämlich erst viel später eine Rechnung gestellt und sind erst viel später damit dahergekommen, dass sie erstmals eine Entgeltforderung stellen. (Abg. Mag. Schatz: ... führen weiter zu gültigen Verträgen!) Wir haben es jetzt so geregelt, dass im Fall einer Dienstleistung, die bereits erbracht ist, für die aber eine Rechnung viel später gestellt wird, auch noch immer die sieben Tage Rücktrittsfrist gelten.
Denn eines muss man schon sagen – ich meine, Sie sagen immer, welche Interessen vertreten wir und so weiter –: Wir wollen aber auch einen mündigen Konsumenten! (Abg. Mag. Schatz: Sie schützen ...! – Abg. Öllinger: Das ist eine Frechheit! – Abg. Mag. Schatz: Erzählen Sie das Ihrer ...!) Wir wollen nicht einen Konsumenten, der grundsätzlich entmündigt wird, wenn er, vielleicht von seinem eigenen Telefonunternehmen, gefragt wird, ob er einen anderen Tarif möchte. Das sind also Verträge, die der Konsument selbst auch möchte, und da verstehe ich überhaupt nicht, wie Sie das verstehen, dass wir da irgendwelche anderen Interessen vertreten. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Es geht um die Verträge, die keiner will und die trotzdem gelten!)
Wir wollen den mündigen Konsumenten, und wir wollen eine Regelung, wo es ausgeweitete Rücktrittsrechte gibt, und dazu stehen wir auch. Und wir stehen auch dazu, dass wir einmal schauen, was auf europäischer Ebene letztendlich auch für das Cold Calling kommt, damit wir hier nicht doppelt eine Regelung machen müssen. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Bis dahin wird abkassiert! Das sind genau die vier Sparten in der WKO, ...!)
Ich glaube grundsätzlich, dass wir mit unserer heutigen Lösung Verbesserungen für die Konsumentinnen und Konsumenten erreichen, und ich bin auch der Meinung, dass wir mit der Lösung, die ursprünglich in der Regierungsvorlage drinnen war, innerhalb von sieben Tagen eine Vertragsbestätigung zu schicken, Verwirrung erzeugt hätten. Wie wir ja sehen, geistert in der Berichterstattung diese Vertragsbestätigung immer noch herum. Dann hätte sich der Unternehmer darauf ausgeredet, er hätte nicht genau gewusst, was in dieser Vertragsbestätigung stehen sollte.
Darum die richtige Lösung: 80 Prozent der Fälle werden eingedämmt, und mit dem Verbot der unterdrückten beziehungsweise verfälschten Telefonnummer haben wir auch einiges erreicht.
Zu dem Beispiel, das Herr Kollege Deimek gebracht hat, möchte ich schon sagen: Die Telefonabschaltung wäre wahrscheinlich trotzdem erfolgt, auch wenn der Vertrag sich im Nachhinein als nichtig herausgestellt hätte, weil der Telefonbetrüger ... – Vielleicht hören Sie mir zu, Herr Kollege Deimek, dann können Sie hören, was ich zu Ihrem Beispiel zu sagen habe. Genau das ist nämlich das Problem, dass wir in der langen Diskussion, dieses Problem einzudämmen und diesen Telefonkeilern das Handwerk zu legen, auf Beispiele gekommen sind, die sich dann teilweise wirklich als absurd herausgestellt haben. Damit hätten wir das ernste Problem für die Konsumentinnen und Konsumenten sicher nicht gelöst.
Ich darf mich zum Abschluss bedanken bei den beiden Ministerinnen, dass wir heute diese Lösung beschließen können, dass wir den Konsumentinnen und Konsumenten eine gute Regelung bieten können. Ich bedanke mich aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Herrn Konsumentenschutzminister Hundstorfer für die
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