Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 60

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

nologien, da haben wir große Hoffnungen und da haben wir in Österreich auch Forscherinnen und Forscher, die weltweit anerkannt sind und in vielen Bereichen die Nase vorne haben. Wir haben aber auch Technologien, mit denen wir tagtäglich konfrontiert sind, die eigentlich aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken sind; die Handytechnologie oder die Internettechnologie gehört auch zu diesen.

Es gibt, wie gesagt, viel Positives beim technologischen Fortschritt, aber wir dürfen nicht die Augen davor verschließen, dass neue Technologien auch oft neue Probleme mit sich bringen. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass es den Schutz der Kon­sumentinnen und Konsumenten gibt und dass dieser Schutz, dieser Konsumenten­schutz auch Schritt hält mit der Entwicklung neuer Technologien.

Herr Abgeordneter Maier hat darauf Bezug genommen: Dieses Schritthalten bedeutet eben auch, dass wir dann, wenn wir negative Entwicklungen sehen, darauf reagieren. Deshalb habe ich am Montag eine neuerliche Novelle zum Telekommunikationsgesetz in Begutachtung geschickt, die Netzbetreiber verpflichten soll, die Handynutzer über ihre laufenden Kosten zu informieren, wenn sie das wollen.

Sie alle, meine Damen und Herren, kennen sicher auch viele Fälle, wo Menschen mit abenteuerlichen Handyrechnungen konfrontiert sind, wo Menschen von hohen Rechnungen überrascht sind, weil sie möglicherweise unabsichtlich Downloads durch­geführt haben. Es hat da ein Beispiel eines Tirolers gegeben, der mit einer Handy­rechnung von 25 000 € konfrontiert war. Das ist kein Einzelfall! Wir haben bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-Behörde jedes Jahr 4 400 Konsumentinnen und Konsumenten, die sich wegen erhöhter oder nicht nachvollziehbarer Telefon- und Internetrechnungen an sie wenden.

Daher ist das auch ein Wunsch der Kunden, dass sie gewarnt werden, wenn die Handyrechnung einen gewissen Betrag übersteigt. Das kann geschehen mittels SMS, in dem man darauf hingewiesen wird, dass eine gewisse Summe an Telefonkosten bereits angefallen ist, oder auch durch eine Sperrung, um dem einen Riegel vorzu­schieben. Das werden wir tun, und das wird Inhalt einer der Novellen sein, die noch folgen werden.

In meinem Zuständigkeitsbereich als Infrastrukturministerin haben wir heute im Tele­kommunikationsgesetz, in diesem Technologiegesetz einen soliden Rahmen geschaf­fen, um im Konsumentenschutzgesetz, für das die Kollegin Bandion-Ortner zuständig ist, tatsächlich Verbesserungen vornehmen zu können.

Im Telekommunikationsgesetz sehen wir erstens völlig neu vor, dass eine Unter­drückung oder Verfälschung der Telefonnummer des Anrufers verboten ist, und wir führen gleichzeitig für den Fall der Missachtung dieser Regelung eine empfindliche Geldstrafe, nämlich eine Geldstrafe bis zu 37 000 €, ein.

Wir sehen zweitens vor, dass wir dort, wo wir derzeit schon eine Strafandrohung bei unzulässigen Werbeanrufen haben, die Strafen deutlich erhöhen. Wir liegen jetzt bei einer Höchststrafe von 37 000 €, und wir werden diese auf 58 000 € erhöhen, damit wir der Praxis dieser Keiler tatsächlich einen Riegel vorschieben. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Telekommunikationsgesetz ist die Basis, den Rahmen gibt das Konsumentenschutzgesetz. Ich unterstütze sehr die Änderungen im Konsumentenschutzgesetz, weil sie wirklich für mehr Konsumentenrechte sorgen, und das genau auch in einem Bereich, der als hartnäckige Branche bekannt ist, nämlich im Bereich der Wett- und Lotteriegeschäfte. Ich glaube, dass das gut ist und dass wir mit dieser Gesetzesnovelle wirklich ein großes Plus im Bereich des Konsu­mentenschutzes erreichen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite