Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 61

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Es stimmt schon, durch dieses Gesetz werden wir ungebetene Anrufe nicht verhindern können, aber was wir machen können, ist, mit gesetzlichen Regelungen, mit höheren Strafen unseriöse Geschäftemacher in Zukunft abzuschrecken, was hoffentlich auch wirkt. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber wir müssen, wie gesagt, auch in Zukunft im Bereich des Konsumentenschutzes immer wieder den technologischen Entwicklungen gerecht werden, die Gesetze den immer wieder geänderten Verkaufsstrategien anzupassen versuchen. Werbung ist nicht grundsätzlich etwas Schlechtes, diese gibt es schon seit dem Mittelalter, in Form der Marktschreier, aber es geht darum, dass wir als Gesetzgeber unerwünschten Wildwüchsen einen Riegel vorschieben wollen.

Ich bin auch der Auffassung, dass moderne Informations- und Kommunikations­techno­logien den Menschen neue Möglichkeiten geben, aber sie dürfen nicht dazu führen, dass Rechte oder die Durchsetzung von Rechten von Konsumentinnen und Konsu­menten eingeschränkt werden.

Daher abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten: Ich glaube, es ist gut, wenn Sie heute ein strengeres Gesetz gegen Telefonkeiler be­schließen, weil wir damit für mehr Konsumentenschutz in Österreich sorgen. – Herzlichen Dank für Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.

 


11.18.29

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Parlament! Es überrascht einigermaßen, wenn Sie als für das Telekommunikationsgesetz zuständige Ministerin hier ankündigen, wie Sie es jetzt gerade getan haben, dass Sie vor wenigen Tagen bereits eine Novellierung jenes Gesetzes, das wir heute hier beschließen, in Begutachtung geschickt haben.

Was spricht dagegen, hier noch zu warten, wie es auch der Abgeordnete Scheibner hier gesagt hat, und auch die Stellungnahmen des Datenschutzrates mit einzuarbeiten und dann ein Gesetz zu beschließen, das tatsächlich das bringt, was Sie eigentlich auch im Regierungsübereinkommen angekündigt haben, nämlich ein gänzliches Ver­bot der kriminellen Machenschaften über das Telefon? (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Bundesministerin Bures, Sie haben auch zu dem Problem „Cold Calling“ nicht wirklich Stellung bezogen. Das heißt, es ist Ihnen offenbar peinlich, dass Sie mit dieser Novelle, die SPÖ und ÖVP jetzt hier im Hohen Haus beschließen werden, in Wirk­lichkeit das legitimieren, was Sie eigentlich beseitigen wollten, denn durch diese schwammigen Formulierungen wird in Wirklichkeit erst die Möglichkeit zu einer Abzocke über das Telefon geschaffen. (Ruf bei der SPÖ: „Schwammig!“)

Wir stehen mit diesem Telekommunikationsgesetz in Wirklichkeit vor einer großen Herausforderung. Wir als Vertreter der Gesetzgebung sind gefordert, mit den tech­nologischen Entwicklungen – auch mit den wirtschaftlichen und kriminellen wirtschaftlichen Entwicklungen, die damit verbunden sind – Schritt zu halten und Letzteren einen Riegel vorzuschieben.

Was versteht man unter „Cold Calling“? – Das heißt übersetzt: kalter Anruf. Man kann sagen: kalte Abzocke. Im Englischen wird darunter aber ein unerwünschter Anruf ver­standen. Das heißt, der Ausdruck beschränkt sich nicht nur auf jene Telefonanrufe, die schließlich zu einem Geschäftsabschluss und einem Vertrag führen, bei dem man finanzielle Nachteile hat, sondern es geht eigentlich – und darüber ärgern sich die Konsumenten! – um jene Anrufe, um jene SMS, die man unerwünscht bekommt.

 


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