Das beschränkt sich nicht nur auf Telekommunikationsfirmen oder auf das Glücksspiel, sondern wir hätten in diesem Gesetz auch die Problematik der Callcenter regeln müssen! Ich erinnere beispielsweise an unerwünschte Anrufe im Wiener Wahlkampf, Herr Kollege Kräuter, Bundesgeschäftsführer der SPÖ! Wissen Sie, wie die SPÖ da gearbeitet hat? Sie hat Callcenter beauftragt – zunächst einmal mit Umfragen, um herauszubekommen, was die Themen sind. (Ruf bei der SPÖ: Unsinn!) Und dann kommt plötzlich der Anruf: SPÖ Wien, vergessen Sie am Sonntag nicht, zur Wahl zu gehen und den Herrn Häupl zu wählen!
Oder beispielsweise die SMS der Frau Marek, ÖVP Wien, in denen man aufgerufen hat, auf die Briefwahl nicht zu vergessen, und darauf aufmerksam gemacht hat, dass man noch den Brief an die Wahlbehörde abschicken kann – eigentlich gesetzeswidrig. Das sind die sogenannten Cold Callings, die unerwünschten Anrufe, aber um die, meine Damen und Herren, macht diese Bundesregierung in Wirklichkeit einen großen Bogen! (Beifall bei der FPÖ.)
Sie haben da in Wirklichkeit bewusst eine schwammige Formulierung gewählt. Ja, die Nummern dürfen jetzt nicht mehr unterdrückt werden, aber was hat denn der Konsument, was hat denn die Pensionistin davon, wenn plötzlich zum Beispiel die Telefonnummer 07536758 auf dem Handy angezeigt wird, er oder sie in ein Gespräch verwickelt wird und dann ein Vertrag abgeschlossen wird? Sie legitimieren das in Wirklichkeit, und Sie legen die Basis dafür, dass diese unlauteren Geschäfte fortgeführt werden können. Wenn Sie es ernst damit gemeint hätten, dass Sie diesen Missstand beseitigen möchten, dann hätten Sie ein generelles Verbot in dieses Gesetz hineingeschrieben.
Eines muss man noch sagen: Sie verlagern ja die Tätigkeit und die Schuld in Wirklichkeit auf den Konsumenten. Der muss jetzt tätig werden. Der muss sich zugeschickte Verträge dahin gehend ansehen, was das Kleingedruckte beinhaltet, und muss dagegen berufen.
Sie haben auch eine Chance gehabt, andere Themen in dieser Novellierung mit zu berücksichtigen. Ich spreche jetzt gar nicht von den gesundheitsgefährdenden Handymasten, die österreichweit aufgestellt werden. Ich spreche auch von den Rechten jener Anrainer, die in Wirklichkeit davon betroffen sind. Die nötigen Erfordernisse werden in diesem Telekommunikationsgesetz nicht geregelt.
Folgendes verwundert mich schon: Der Bürgermeister von Spittal, SPÖ-Nationalratsabgeordneter Köfer, steht jetzt mit seinem gesamten Gemeinderat vor dem Richter. Ich glaube, er wird von Kollegen Jarolim vertreten. Beide sind jetzt nicht hier. Beide haben sich im Ausschuss nicht zu Wort gemeldet. Wissen Sie, was da geschehen ist? Da haben die Gemeinde und der Bürgermeister medienwirksam verhindert, dass ein Handymast in einem Gebiet aufgestellt wird, sodass die Bevölkerung davon betroffen gewesen wäre. – Zu Recht, wie ich glaube, Baubehörde erster Instanz, und die Anrainer wollten in diesem Gebiet keinen Handymast haben, weil sie bezüglich Strahlenbelastung und Ähnlichem verunsichert waren.
Das hat dazu geführt, dass der Herr Bürgermeister und der gesamte Gemeinderat jetzt auf 840 000 € Schadenersatz geklagt worden sind – weil man im Interesse der Bürger gehandelt hat! Meine Damen und Herren, so kann es nicht sein! Ich hätte mir erwartet, dass die betroffenen Personen das nicht nur medial in Kärnten vertreten, sondern dass der Herr Nationalratsabgeordnete und Bürgermeister Köfer mit seiner Parteikollegin gesprochen hätte, dass er sich im Ausschuss eingebracht hätte und dafür gesorgt hätte, dass diese Missstände abgestellt werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Die SPÖ und die ÖVP haben eine echte Chance gehabt, jene Probleme, die sie wissentlich erkannt haben, jene Probleme, die sie im Regierungsübereinkommen auch
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