Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 63

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vorgesehen haben, zu beseitigen, mit dieser Novelle auch tatsächlich zu lösen. Das ist nicht geschehen!

Frau Bundesministerin Bures! Wir werden den positiven Veränderungen zustimmen und hoffen, da es ja bald wieder eine Novelle dieses Gesetzes geben wird, dass Sie vielleicht diese Punkte schlussendlich doch noch berücksichtigen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.25


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. – Bitte.

 


11.25.36

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Bundesministerinnen auf der Regierungsbank! Eingangs möchte ich schon erwähnen, dass die Klagen der Oppositionsfraktionen, es gebe beim Konsumentenschutz in der Umsetzung kaum Wirksamkeit, nicht zutreffend sind. Diese ungebetenen Werbeanrufe und die Strafen in Höhe von 58 000 €, die dafür vorgesehen sind, gelten natürlich auch für alle anderen, nicht nur für die Firmen oder die organisierte Kriminalität aus dem Lotteriebereich. (Abg. Mag. Schatz: Das heißt, ich kann für einen Anruf bestraft wer­den, aus dem ein Vertrag entsteht? Das ist ja noch viel ...!) – Reden Sie mit unserem Kollegen Maier, der wird Ihnen das sehr genau, sehr gut und ganz präzise erklären. (Ruf bei der FPÖ: Das wird teuer! Gegenruf des Abg. Dr. Jarolim.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist so, dass diese Maßnahmen im TKG flan­kierende Maßnahmen zum Konsumentenschutzgesetz darstellen, und ich glaube, das ist auch durchaus sinnvoll und wichtig. Dass unzulässige Werbeanrufe problematisch sind, wissen wir. Sie stellen ein massives Eindringen in die persönliche Privatsphäre dar. Die Kontaktdaten werden meistens über Gewinnspiele ermittelt und dann auch weiterverkauft.

Die Praxis zeigt, dass die Methoden der Akquisition von unseriösen Firmen meist keinen vorherigen Kontakt beinhalten, also über „kalten Anruf“ erfolgen. Die Geschäfts­anbahnung oder das Erschleichen von Kundendaten und Kontonummern ist immer wieder das Ziel. Anonymes Auftreten ist an sich schon einmal ein problematischer Aspekt beim Telefonmarketing, und daher können die Leute keine ... (Abg. Öllinger: Was heißt „problematisch“? Verboten!) – Ja, das ist an sich verboten, auch bisher schon, aber passiert in der Vergangenheit immer wieder und ist daher zur Strafanzeige zu bringen. Wir müssen die Möglichkeiten schaffen, das hier zu realisieren. (Abg. Öllinger: Ja, das passiert „immer wieder“!  Hauptsächlich!)

Wir wissen auch, dass die Übertretungsfälle meistens überhaupt nicht geahndet wer­den, dass es zirka 2 000 bis 3 000 Anzeigen im Jahr gibt. Die Dunkelziffer ist extrem hoch. Es ist klar, dass das eine große Belastung für viele ist – auch für Kolleginnen und Kollegen, die davon schon betroffen waren.

Eine Umfrage des Sozialministeriums aus dem März 2010 zeigt, dass die Unter­nehmen bei diesem Telefonmarketing in der Regel mit Informationen über sich selbst sehr geizen. Anschrift, Sitz des Unternehmens sowie eine Telefonnummer werden Verbrauchern fast nie mitgeteilt. Der Preis für die angebotene Leistung wird von nur ungefähr zwei Dritteln der Unternehmen genannt, während überhaupt nur die Hälfte der angerufenen Personen die Dauer der Bindung an einen möglichen Vertrag erfährt.

Besonders abgesehen haben es die Telefonkeiler aber auf die Daten der Angerufenen. Fast der Hälfte der KonsumentInnen wurden die Kontodaten sozusagen entlockt. Das ist wirklich eine gigantische Quote. Fast 50 Prozent haben anonymen Telefonkeilern am Telefon ihre Kontodaten gegeben. Weitere 40 Prozent der angerufenen Konsumen-


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