Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 64

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tinnen und Konsumenten fühlten sich von den Anrufern sowieso massiv bedrängt oder unter Druck gesetzt. Beinahe 90 Prozent der Betroffenen sagen, sie seien über ein Rücktrittsrecht gar nicht aufgeklärt worden.

Daher ist es notwendig, dass wir sowohl im Konsumentenschutzgesetz als auch im Telekomgesetz heute darauf reagieren und diese, wie ich glaube, doch starke Ver­besserung, auf gesetzlicher Ebene dagegen vorzugehen, heute beschließen: Strafaus­maß bei Rufnummernunterdrückung bis 37 000 €, bei unzulässigen Werbeanrufen eine Erhöhung von bisher 37 000 € auf 58 000 €; und das gilt, wie gesagt, nicht nur für Gewinnspiele.

Mit dieser Novelle wird wirklich ein wesentliches Instrument geschaffen. Die Anrufer mittels verpflichtend anzugebender Rufnummer auch identifizieren zu können, ist ganz wichtig, denn man kann sich damit auch beschweren. Bei den Anrufen aus dem Aus­land beziehungsweise bei Bestehen der Anonymität gäbe es keine Strafverfolgung; das wäre nur sehr schwer möglich. Es ist daher wirklich wichtig, dass wir als Geschäfts­grundlage das TKG ändern, um im Konsumentenschutzgesetz schlagkräf­tiger agieren zu können.

Lassen Sie mich noch einen Hinweis zum Thema Vorratsdatenspeicherung geben! Kollege Scheibner, ich schätze dich wirklich sehr, aber es ist einfach schon einige Jahre her, und die BZÖ-Ministerin Karin Gastinger hat im Rahmen einer europäischen Ministerratsrunde Verträge unterzeichnet, die Österreich zur Vorratsdatenspeicherung verpflichten.  Das ist klar. (Abg. Scheibner: Um das geht es ja gar nicht! Es geht um die Umsetzung! Eure Umsetzung ist das Problem!) Ich weiß schon, über die werden wir natürlich noch reden. (Abg. Mag. Stadler: Euer Gesetzentwurf ist überschießend! Wenn ihr das machen würdet, was die Gastinger vorgeschlagen hat, wäre das kein Problem!) Ich glaube, ihr habt nie an eine Umsetzung gedacht beziehungsweise habt ihr eine solche nie forciert. (Abg. Scheibner: Das Telekomgesetz ist eh okay, da stimmen wir ja zu! Die Strafprozessordnung ist das Problem!)

Wir sind heute gezwungen, einen Mindeststandard umzusetzen, sonst gäbe es Strafen der Europäischen Union in Millionenhöhe, und die Ursache liegt in der Regie­rungspolitik, die damals praktiziert wurde. Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. Abg. Mag. Stadler: Du solltest dir von der Mitzi Fekter keine Redevorlage ...! Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.  Abg. Scheibner: Erinnern an den Ausschuss! Abg. Mag. Stadler: Du solltest dir von der Fekter keine Rede schreiben lassen!)

11.30


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


11.30.59

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden noch genug Möglichkeiten haben, hier über die Vorratsdatenspeicherung zu streiten; das wird auch notwendig sein. Heute steht aber Cold Calling am Programm. Wenn wir über Cold Calling reden, dann ist es ja fast beschönigend, wenn hier von Telefongeschäften die Rede ist. Es geht in Wirklichkeit um eine üble Telefonkeilerei. – Das ist der Gegenstand der heutigen Debatte! Alles andere verharmlost komplett. Egal, ob es um Gewinnspiele geht, um Staubsauger, um Delikatessen oder um billiges Telefonieren: Niemand der Betroffenen hat diesen Anruf erbeten! Wer einmal überfallen worden ist – das muss man fast schon so deutlich sagen –, wer einmal zu Hause von solchen Telefonkeilern überfallen worden ist, der weiß, wie schwer man die wieder los wird.

 


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