Mich hat unlängst jemand angerufen, der mir italienische Delikatessen verkaufen wollte. – Abgesehen davon, dass das durchaus eine Schwäche von mir ist: Ohne Anstand und Höflichkeit zu verlassen, war es nicht möglich, dieses Telefongespräch abzubrechen. Das ist ein echtes Problem. Viele fallen dann auf diese geschulten Telefonkeiler hinein und tätigen einen Geschäftsabschluss. Mir ist es gelungen, das Gespräch zu beenden, muss ich dazusagen. Kollege Maier hat das Gespräch in seinem fingierten Anruf viel zu schnell beendet. So schnell geben die nicht auf wie bei dem fingierten Anruf von Jacky Maier.
Meine Damen und Herren, der Gesetzgeber hat ja längst eine Wertung getroffen: Diese Geschäfte sind verboten. Das ist im Telekommunikationsgesetz klar geregelt. Die Frau Ministerin ist heute auch stolz darauf, dass wir die Strafen erhöhen und ausweiten. Es ist nur sonderbar, dass man auf der einen Seite etwas verbietet und es auf der anderen Seite dann nicht konsequent zu Ende denkt. (Beifall bei den Grünen.)
Strafen sind das eine, aber auch meine Vorredner haben schon relativ klar gesagt, die Dunkelziffer ist hoch. Das heißt, nur ein kleiner Teil dieser Telefonkeilereien wird angezeigt und bestraft. Der größere Teil bleibt im Dunklen und wird erst zum Problem, wenn die Betroffenen draufkommen, dass sie ein Geschäft abgeschlossen haben, und aus diesem Geschäft hinaus wollen. Die Strafen sind durchaus auch wichtig, aber die entscheidende Frage ist: Was ist die Konsequenz aus der Telefonkeilerei? Was passiert mit dem Geschäft? Ist dieses Geschäft gültig oder nicht? – Das ist die entscheidende Frage, die der Gesetzgeber zu beantworten hat.
Unsere Position ist eindeutig: Wenn ein Geschäft zustande kommt, das aufgrund des Telekommunikationsgesetzes verboten ist, das der Gesetzgeber also nicht will, dann muss die Konsequenz auch sein, dass dieses Geschäft nicht wirksam zustande kommt, außer es gibt später eine schriftliche Übereinkunft, dass man dieses Geschäft will. Wenn es diese Bestätigung aber nicht gibt, dann soll dieses Geschäft nicht wirksam zustande kommen.
Die Bundesregierung macht etwas anderes. Sie macht es relativ kompliziert. Sie sagt: Wenn das Lotterie-Gewinnspiele und Wettspiele betrifft, dann sollen die Geschäfte nicht wirksam zustande kommen. Wenn das aber Dienstleistungen und Waren betrifft, dann sollen die Geschäfte zustande kommen, dann soll man nur zurücktreten können. Also halten wir fest: Die Geschäfte sind verboten, aber sie sollen nach Meinung der Bundesregierung dann wirksam zustande kommen.
Das wird nur zu einer einzigen Folge führen, nämlich dass die Geschäftemacher weitermachen werden, weil die einzige Sanktion, die sie abschreckt, ist, dass das Geschäft, das sie abschließen, am Ende nicht wirksam ist. Aber diese Regelung kommt nicht, daher werden sie weitermachen. Sie werden die Verwaltungsstrafen dort, wo es zu Anzeigen kommt – und das wird sehr selten sein –, zahlen, und wenn wir Pech haben, dann werden sie diese Verwaltungsstrafen sogar noch in die Preisbildung bei den Geschäften einspeisen, und am Ende dürfen die Konsumentinnen und Konsumenten auch noch indirekt, über die Preisbildung dieser Geschäftemacher, die Verwaltungsstrafen bezahlen. (Beifall bei den Grünen.)
Daher müssen diese Geschäfte unwirksam sein. Alle anderen Regelungen werden nicht greifen.
Zu den Rücktritten muss man relativ eindeutig sagen: Diese Rechte muss man erst einmal kennen, damit man das Geschäft überhaupt lösen kann. Die Wenigsten sind informiert, besonders in dieser Situation. – Das ist das erste Problem.
Das zweite Problem ist: Man muss auch in der Lage sein, diese Rechte wahrzunehmen. Das ist alles nicht so einfach. Wir im Nationalrat tun uns da relativ leicht, aber
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