Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 59

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träge, in der Mehrheit von der Opposition, die in den Ausschüssen schlummern, die vertagt werden, nicht behandelt werden, damit hier im Plenum nicht darüber diskutiert werden kann.

Meine Damen und Herren, das sollten Sie sich schon auch überlegen, wenn es darum geht, die Volksvertretung ernst zu nehmen. Da geht es jetzt nicht darum, wer hier für wen dasitzt, das ist eine Pseudo-, eine Placebo-Diskussion, sondern es geht darum, wie wir als Abgeordnete hier unsere Aufgabe als Gesetzgeber, als Volksvertreter sehen. Und da sollten wir doch der Meinung sein – egal, von wem ein Antrag, eine Initiative kommt, man kann dem zustimmen oder man kann es ablehnen –, eine ordnungsgemäße Behandlung in einem Ausschuss und dann eine Debatte und Ab­stimmung hier im Plenum, das ist das Mindeste, was wir als Abgeordnete für uns selbst verlangen sollten. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Es geht heute hier um die Konsumentenschutzinteressen, und es geht bei dieser Vor­lage, die wir wahrscheinlich das nächste Mal hier zu beraten haben werden, wirklich um die Interessen des Staatsbürgers, die Schutzinteressen des Staatsbürgers vor einer missbräuchlichen Verwendung von privaten Daten.

Meine Damen und Herren, lieber Kollege Maier von der SPÖ, wir hoffen, dass ihr hier dann bei der Abstimmung nicht dem Druck anderer nachgeben werdet und dieses wirklich unmögliche Gesetz hier beschließt. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Ein Spitzelgesetz ist das!)

11.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nun erteile ich der Frau Bundesministerin Bures das Wort. – Bitte.

 


11.10.22

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! – Herr Präsident, erlauben Sie mir, bevor ich konkret zu der Gesetzesvorlage Stellung nehme, kurz auf die Aus­führungen meines Vorredners einzugehen.

Ich teile die Meinung, dass wir uns mit der Erfassung aller Telefonverbindungs- und Internetverbindungsdaten sehr kritisch auseinandersetzen müssen, weil es da um Grundrechtsfragen geht und weil es da um den Schutz der Privatsphäre geht und weil es da um einen Wert wie den Datenschutz geht, der wirklich hochzuhalten ist.

Herr Abgeordneter Scheibner, ich möchte Ihnen nur eines zu Ihren Ausführungen sagen: Als Sie in der Bundesregierung gesessen sind, mit der BZÖ-Justizministerin Gastinger, wurde das beschlossen, und deshalb haben wir heute leider kein Rechts­mittel, um gegen diese Richtlinie vorgehen zu können. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Die Umsetzung wäre ja gar nicht das Problem! Sie überschießen die Umsetzung! Um das geht es!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie beschließen heute eine Änderung im Konsumentenschutzgesetz und im Telekommunikationsgesetz, und ich als Infrastruk­turministerin bin für den Bereich der Telekommunikation zuständig. Ich bin aber insgesamt für neue Technologien zuständig, vor allem für moderne Kommunikations­technologien, die mir sehr am Herzen liegen, und ich unterstütze im Bereich der For­schung und Technologieentwicklung mit jährlich 100 Millionen € an Fördermitteln die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien.

Wir machen das in der Bundesregierung deshalb, weil diese neuen Technologien den Menschen wirklich große Chancen eröffnen. Sie erleichtern in vielen Bereichen auch das Leben der Menschen. Technologien, wo es um medizinische Fortschritte geht, Technologien, wo es um umweltfreundliche Ressourcen geht, umweltschonende Tech-


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