Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 58

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darüber kann man noch diskutieren. (Abg. Mag. Johann Maier: Die hat die Karin Gastinger ...! Das ist eine BZÖ-Initiative gewesen!) – Moment, Kollege Maier, ich weiß schon, warum du nervös bist! Es geht nicht um die Rufdatenerfassung, sondern um die Frage: Was wird dann mit diesen Rufdaten gemacht?

Und da gab es dann einen Beschluss im Ausschuss, obwohl die SPÖ-Fraktion dagegen opponiert hat, wie wir gesehen haben; das war ja schon körperlich spürbar. Es ist kritisiert worden, dass es keine Begutachtung gegeben hat, dass der Daten­schutzrat nicht eingebunden worden ist. Dagegen ist einhellig opponiert worden, und trotzdem ist diese Vorlage im Justizausschuss mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen worden, meine Damen und Herren! (Pfui-Rufe beim BZÖ. – Abg. Grosz: Heuchlerei! – Abg. Ing. Westenthaler: Treten Sie zurück, Herr Abgeordneter Maier!)

Das ist unglaublich und unverständlich: dass man auf der einen Seite im Telekom­munikationsgesetz sagt: Ja, auf richterliche Anordnung können diese Rufdaten erfasst und auch ausgewertet werden!, aber dann in der Strafprozessordnung und im Sicherheitspolizeigesetz nicht mehr auf die richterliche Anordnung abgestellt wird, sondern jede Behörde in Zukunft diese Rufdaten anfragen kann. (Abg. Ing. Westenthaler: Ohne richterliche Genehmigung!) Nicht einmal schriftlich muss das geschehen – wir haben das im Ausschuss gehört –, sondern es genügt telefonisch. Ein Beamter ruft an bei dem Telekommunikationsunternehmen und sagt: Geh, geben Sie mir einmal die Rufdaten von dem Herrn X und von der Frau Y, weil es mich interessiert, mit wem die telefoniert haben und was da gewesen ist! (Abg. Ing. Westenthaler: Meistens von den Oppositionsabgeordneten!)

Meine Damen und Herren! Das ist unglaublich, das ist der Spitzelstaat par excellence – und Sie stimmen dem im Ausschuss zu! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wenige Tage später sagt der Herr Maier zu Recht: Das ist nicht in Ordnung gewesen! (Abg. Grosz: ... DDR-Gesetze!) – Ich unterstütze da Ihre Bedenken, wirklich, ich frage mich nur: Warum beschließen Sie es im Ausschuss und sagen dann: Bis zur parlamentarischen Behandlung werden wir das schon noch abändern!?

Jetzt geht es mir bei meiner Wortmeldung hier schon auch darum ... (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Grosz.) – Ja, er ist hinausgegangen, ist richtig, denn da wollte nicht einmal er mitmachen bei diesem Deal. Die zwei Klubobleute mussten herangeschafft werden, damit sie das überwachen, dass in diesem Ausschuss alles klargeht.

Meine Damen und Herren von der SPÖ, Koalitionstreue ist schon in Ordnung, aber was wäre denn gewesen, wenn wir alle gemeinsam gesagt hätten: Wir vertagen diese Materie und machen ganz ordnungsgemäß, wie das im Parlament üblich ist, einen weiteren Ausschuss und versuchen, aus dieser Materie etwas Gescheites zu machen!? Warum ist das nicht möglich? Hat die ÖVP wirklich so ein Problem mit dem Parlamentarismus, dass Sie sogar gezwungen werden, im Ausschuss einer Vertagung zu widersprechen?

Das kann ich nicht verstehen, meine Damen und Herren von der SPÖ, hat doch die Sozialdemokratie immer gesagt – und jetzt zitiere ich den Kollegen Cap –: Wir werden in dieser Legislaturperiode einen ordentlichen Parlamentarismus hier zum Ausdruck bringen!

Das ist wirklich eine Problematik, aber leider, meine Damen und Herren, ist das ja kein Zufall und nicht einzigartig. Ich habe sie hier – der Kollege von der FPÖ hat das auch schon erwähnt – (der Redner hält einen Stapel Schriftstücke in die Höhe): über 1 000 Anträge, eng gedruckt, dicht aneinandergereiht, auf 100 Papierseiten. Das sind An-


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