Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 67

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Das ist gleichzeitig der Grund dafür, warum aus meiner Sicht eine grundsätzliche, auto­matische Nichtigkeit von jedem Geschäft, das am Telefon abgeschlossen wird, nicht die beste Lösung ist. (Abg. Vock: Jedes Geschäft muss ... bestätigen! Ganz einfach!) Richtig ist, dass eine Nichtigkeit für jene Abzocker, die im Glücks- und Lotterie­spielbereich tätig waren, zwingend notwendig war. – Das wurde auch umgesetzt. (Beifall bei der ÖVP.)

Gleichzeitig haben wir die Rücktrittsrechte so verändert, dass sich der Konsument jetzt endlich auch wehren kann. (Abg. Scheibner: Das stimmt überhaupt nicht!)

Auch wenn man unwissentlich telefonisch und ohne dass man es wollte einen Vertrag abgeschlossen hatte, hatte man drei Monate lang ein Rücktrittsrecht ab dem Telefonat. Das war sinnlos, denn genau die unseriösen Anbieter haben mit einer Rechnungs­legung so lange gewartet, bis diese Fristen abgelaufen waren – ein völlig unhaltbarer Zustand.

Jetzt, egal, wann die Rechnung gelegt wird, besteht, nachdem man die Rechnung bekommen hat – man sieht die Rechnung, man erschrickt, wollte das gar nicht –, die Möglichkeit, zurückzutreten, und zwar unabhängig davon, ob die Rechnung erst drei Monate später gestellt wird, ob man sich überhaupt noch erinnern kann und Ähnliches mehr. Das ist eine ganz massive Verbesserung für die Konsumenten, die es ihnen erst möglich macht, von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Gleichzeitig halte ich die automatische Nichtigkeit aller Verträge für unangemessen. Wenn ich zum Beispiel am Telefon zugesagt hätte: Ja, bitte, schicken Sie mir die „Presse“, ich möchte sie abonnieren!, und ich hätte sie dann ein Jahr lang bekommen, danach aber gemeint hätte, das eigentlich nicht bezahlen zu wollen, dann wäre nach den Vorschlägen einer automatischen Nichtigkeit dieses Geschäft von Anfang an nichtig gewesen, und ich hätte in aller Seelenruhe ein Jahr lang die Zeitung kon­sumiert. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Dann hätte man Ihnen einen Brief geschrieben, den Sie unterschreiben hätten müssen!) Das kann ja nicht sein, dass man das allen Erns­tes haben möchte.

Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass wir ein für die Konsumenten sehr gutes Gesetz beschließen, dass wir diesen absolut unmöglichen Abzockern, die vor allem ältere Menschen ausgenommen haben wie Weihnachtsgänse, einen absolut wirk­samen Riegel vorgeschoben haben, dass wir dadurch, dass niemand mehr mit unterdrückter Nummer anrufen darf, ermöglichen, dass man erst gar nicht ans Telefon geht, wenn jemand anruft, den man nicht kennt. Auch das ist ein weiterer Schutz. Dass wir die Strafen auf 58 000 € erhöht haben, wenn das trotzdem passiert, zeigt, wie ernst es den Regierungsparteien damit ist.

Ich glaube, es ist in Summe ein sehr ausgewogenes Gesetz, das jene bestraft, die eine untragbare Abzocke gemacht haben, ein normales Geschäftsleben aber auch in Zukunft weiterhin möglich sein lässt – dort, wo es für Konsumenten und für die Unternehmen wichtig und sinnvoll ist. Es kann nämlich nicht sein, dass man sich in der heutigen Zeit als Konsument für jedes Geschäft irgendwohin bewegen muss. Dafür fehlt sehr, sehr vielen Menschen sowohl die Zeit als auch die Lust. Ich glaube daher, dass dieser Weg der richtige ist.

Auch angesprochen wurden die Vorratsdatenspeicherung und die aus Sicht der Oppo­sition überzogene und über den Rahmen der Europäischen Union hinausgehende künf­tige Umsetzung dieser Richtlinie.

Gleich einleitend betone ich, dass es auch meiner Ansicht nach in diesem Gesetz im Hinblick auf den Grundrechtsschutz Nachschärfungen geben wird, geben muss. Wir werden diese in den nächsten Wochen verhandeln; wir haben noch relativ viel Zeit bis


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