Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 68

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

zum Plenum. Enttäuschend war, dass sowohl die FPÖ als auch die Grünen schon im Ausschuss gesagt haben: Ganz egal, welche Änderungen kommen und was immer da gemacht wird, wir stimmen ohnehin nicht zu! (Abg. Mag. Korun: So etwas haben wir noch nie gesagt!) Anderenfalls hätte man den Ausschuss auch vertagt. (Abg. Scheibner: Wir wollten verhandeln!) Ich habe das sehr bedauert, aber es ist relativ sinnlos, bei einer so offensichtlich wenig konstruktiven Gesprächsbereitschaft Termine mit Ihnen auszumachen, wenn man weiß, dass eine konstruktive Beitragsleistung nicht zu erwarten ist. (Abg. Hörl: Bravo!)

Zum anderen bekenne ich mich dazu, dass wir mehr umsetzen wollen, als die Richt­linie vorsieht. Sie sieht vor, dass diese Vorratsdaten ausschließlich zum Zwecke der Terrorbekämpfung und für ganz schwere Verbrechen verwendet werden können. Ich bin der Ansicht, dass wir auch für den Bereich Stalking – ich kenne zufällig zwei Per­sonen, die von Stalkern verfolgt wurden; diese Menschen sind psychisch an ihre Grenzen geraten und zerrüttet –, dass wir auch dann, wenn über Telefon oder Internet derartige Straftaten begangen werden, auch wenn sie vielleicht nicht so gravierend sind wie Terror, eine Handhabe haben müssen. Gleiches gilt für den Bereich der Kinderpornographie. In diesen Bereichen werden wir die Vorratsdaten auch heranziehen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


11.44.19

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen Ministerinnen! Unerbetene Werbeanrufe sind nicht nur ein Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz, sondern auch gegen die Privatsphäre. Frau Kollegin Hakl, Sie haben gemeint, wenn die Opposition signalisiert hätte, dass man Änderungen unter Umständen auch mitunterstützt, und so weiter, dann hätte man diese Materie im Ausschuss auch vertagt. – Also ich habe da einen ganz anderen Eindruck, denn vertagt worden ist dieses Konsumentenschutzgesetz, das sozusagen schon seit Dezember zur Beratung im Parlament aufliegt, bereits am 22. Februar. Wenn Ihre Kollegin Tamandl sagt, man habe sich sehr große Gedanken innerhalb der Koalition gemacht – vor allem Frau Kollegin Tamandl und Herr Kollege Maier haben sich große Gedanken gemacht –, so muss ich sagen, das hat sich wahrscheinlich nur auf die letzten paar Minuten vor dem Ausschuss beschränkt. Vorher hat man darüber anscheinend nicht gesprochen.

Ich erinnere Sie daran, dass im Regierungsprogramm Folgendes steht: „Verträge, die im Rahmen unerbetener Werbeanrufe geschlossen werden, sollen entweder nichtig oder bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Kunden schwebend unwirksam sein“. – Das ist jetzt in der vorliegenden Form nicht der Fall.

Jetzt zu Ihrem Beispiel mit der Zeitung, Frau Kollegin Hakl. Von einem Zeitungsverlag bin ich schon oft angerufen und gefragt worden, ob ich probeweise für 14 Tage, drei Wochen oder einen Monat eine Zeitung zugestellt bekommen möchte. Wenn ich zusage, wird sie mir zugestellt, ich lese diese Zeitung und werde dann angerufen und gefragt, ob ich diese Zeitung abonnieren möchte, ob ich Interesse daran hätte. Wenn ich dann nein sage, weil ich kein Interesse habe, weil ich schon eine andere Tageszeitung abonniert habe, so ist das erledigt. Wenn ich Interesse habe, dann schickt mir der Verlag einen Vertrag zu, ich unterzeichne ihn, und dann ist der Vertrag wirksam. – Genau das wollen die Oppositionsparteien! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.) Genau das wollen alle, aber das haben Sie in Ihrem Konsumentenschutzgesetz nicht


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite