Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 71

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Z. 1 lautet:

Dem § 5e wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) Ein im Fernabsatz geschlossener Vertrag, der während eines gemäß § 107 Abs. 1 TGK 2003 unzulässigen Anrufs zustande kommt, ist unbeschadet des § 5e Abs.1 bis 3 KSchG nichtig.“

Z. 2 entfällt

Z. 3 lautet:

In § 41a wird nach Abs. 23 folgender Abs. 24 eingefügt:

„(24) § 5e Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2011 tritt mit 1. April 2011 in Kraft. Diese Bestimmung ist auf Verträge anzuwenden, die nach dem 31. März 2011 ausgehandelt werden.

Begründung

Das Regierungsübereinkommen sieht als Lösung der Cold-Calling Problematik die Nichtigkeit bzw. schwebende Unwirksamkeit eines Vertrages, der im Rahmen eines unerbetenen Anrufes geschlossen wird, vor. Da derartige Anrufe laut  § 107 TGK 2003 ohnehin für unzulässig erklärt werden, wäre dies die logische Konsequenz im Sinne der Konsumenten. Denn es ist VerbraucherInnen schwer zu vermitteln, dass, obwohl sie um keinen Anruf gebeten haben und dieser Verstoß gemäß § 107 TKG als unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre strafbar ist, ein nachfolgender Vertrag gültig sein soll und es das Problem des Verbrauchers ist, sich von einem solchen auch wieder zu lösen.

Ohne die ursprünglich vorgesehene Nichtigkeit dieser Verträge würde sich strafbares Handeln für dubiose Unternehmen also weiterhin lohnen, und keine Verbesserung für die genervten Verbraucher bedeuten.

Auch Deutschland hat vor über einem Jahr mit der Erweiterung der Rücktrittsrechte versucht, die Problematik rund um unerbetene Werbeanrufe und daraus resultierende Verträge zu lösen. Erste Erfahrungen zeigen, dass es nach wie vor zahlreiche Beschwerden erboster KonsumentInnen gibt, die Änderungen also im Sinne der Unternehmen und nicht der Verbraucher beschlossen wurden.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Kollege Dolinschek, Sie haben Ihre Redezeit durch das späte Einbringen Ihres Antrages überzogen. Es wird kein Einwand bestehen, wenn diese Zeit bei Kollegem Rainer Widmann abgezogen wird; er hat dann 7 Minuten.

Nächste Rednerin ist Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner. – Bitte.

 


11.52.30

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Kollegin! Liebe Damen und Herren Abgeordnete! Sie kennen alle die Situation: Es läutet das Telefon, eine freundliche Frauenstimme meldet sich – meistens eine Frauenstimme – und sagt: Gratuliere, Sie haben gewonnen! (Abg. Mag. Schatz: Das wissen wir jetzt eh schon!) Sie haben mindestens 100 € gewonnen, wenn Sie sich nur beteiligen an unseren tollen Wetten. – Sehr geehrte Damen und Herren! Gewon­nen haben die Konsumenten heute durch dieses Gesetz! (Beifall bei der ÖVP. – Nein-Rufe der Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek und Zanger.)

 


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