aus Neuhofen an der Krems, die etwas tun. Die „Kronen Zeitung“ hat das gestern geschrieben (der Redner hält ein Exemplar der „Kronen Zeitung“ in die Höhe): „Kein Prozess für Handymast-Rebellen“.
Also einmal ein Bürgermeister, der sich etwas traut, denn es gibt ja umgekehrt sehr viele, die sich wenig trauen. Jener von Kefermarkt etwa redet sich heraus: Na ja, das Land gibt mir keine Möglichkeiten, in der Bauordnung kann ich es nicht regeln, daher mache ich dort auch nichts. (Abg. Mag. Gaßner: Sie haben auch keine Ahnung von der Gemeindearbeit!) Das sind Dinge, die wir noch abklären müssen. Aber der Bürgermeister von Neuhofen war mutig. Er stand vor Gericht, war mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht, hat das aber durchgezogen und ist letztlich auch vom Verwaltungsgerichtshof freigesprochen worden.
Aber was wäre die Lösung? – Die Lösung im Telekommunikationsgesetz müsste etwas sein, was die Bürgerrechte wirklich massiv stärkt. Im Verfahren, in der Beweiswürdigung, müsste man auch auf gesundheitliche, auf ökologische Aspekte eingehen können. Das Verfahren gehört wirklich mit Zahlen, Daten, Fakten, mit mehr Sachlichkeit abgehandelt, denn nur das schafft letztlich auch Vertrauen bei den Bürgern und bei den Menschen draußen.
Ein Verfahren, das den Bürgern endlich auch Parteienrechte gibt, ist wichtig, denn sie haben überall Parteienrechte, aber bei den Handymasten haben sie dies nicht – und das ist eigentlich nicht zu begründen.
Wir brauchen also auf alle Fälle bei Neugenehmigungen von Handymasten einen Ausbau der sogenannten Mitbenützungsverpflichtung – die gibt es ja bereits –, dass bestehende Handymasten eben von anderen Betreibern mitbenützt werden müssen. Nur gibt es dann immer wieder Debatten im technischen Bereich, warum das nicht gehen soll. Das müsste man verstärken.
Wir brauchen grundsätzlich strengere Standards, strengere Richtlinien, wie und wo man Handymasten errichten kann. Auch darüber gibt es eigentlich keine gesetzlichen Vorgaben.
Und wir brauchen – und das haben wir auch in unserem Antrag heute verlangt – strenge Kontrollen der Grenzwerte. Das heißt, die Fernmeldebehörde müsste in regelmäßigen Abständen alle Handymasten entsprechend überprüfen und kontrollieren, ob die Grenzwerte eingehalten werden. Und was wir noch in Österreich dringend notwendig brauchen – und da diskutiert man schon lange –, ist eine Grenzwertregelung, die gesetzlich verankert ist. Wir haben ja in Österreich die Orientierung an eine sogenannte ÖNORM, die aber nicht verpflichtend ist. Das heißt, wir müssten auch hier die Bürgerrechte, Anrainerrechte stärken.
Wir müssten auch die sogenannte Summenregelung einführen. Es macht wenig Sinn, viele Handymasten nebeneinander zu haben, wenn dadurch in Summe die Grenzwerte überschritten werden. Das sind die Dinge, die auch Experten verlangen. Und da höre ich von dieser Regierung leider Gottes überhaupt nichts. (Beifall beim BZÖ.)
Wir brauchen auch im wissenschaftlichen Bereich neue Erkenntnisse, um diese abzusichern. Zwar wurde der Wissenschaftliche Beirat Funk bei den Austrian Research Centers eingerichtet, der sich mit diesen Thematiken befasst hat, und er hat festgestellt, dass derzeit – Betonung auf derzeit – aus den vorhandenen Expertisen keine Gefährdung der Gesundheit ableitbar ist.
Postwendend kam aber die Kritik von Ärzten, weil etwa Jugendliche oder Kinder sehr wohl den Handystrahlen stärker ausgesetzt sind. Und es gibt entsprechende Gegenstudien, die hochoffiziell sind. Das Land Steiermark etwa hat eine Studie über das C-Netz, das zwar bereits abgeschaltet worden ist, in Auftrag gegeben. Da wurden 1 200
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite