Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 79

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weise jetzt in der Novelle: bis sieben Tage nach Erhalt der Rechnung –, das können wir durchaus garantieren. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Können Sie mir erklären, wie eine achtzigjährige Frau, die nicht einmal weiß, ..., zurücktreten soll?)

Auch die Änderung im Telekommunikationsgesetz betreffend Unterdrückung und Verfälschung von Rufnummern ist ein absolut wichtiger Schritt, jedoch erst ein erster Schritt. Es müssen weitere Gesetze folgen (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Hat der Herr Strasser das Gesetz verhandelt? Schaut so aus!), denn Datenschutz darf nicht Täter­schutz sein, meine Damen und Herren. Ich würde Sie bitten, das auch für die nächsten Materien zu bedenken. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber wir haben mit diesem Problem nicht nur österreichische Probleme, geschätzte Damen und Herren, wenn wir hier immer wieder auf die europäische Rechtsordnung bei der Verbraucherrechtsrichtlinie hinweisen, denn es ist eine internationale Geschäfts­tätigkeit. Wir brauchen eine europäische Lösung, und die ist auf einem guten Weg, so wie es die Frau Minister auch dargestellt hat. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Und wir warten darauf, dass uns die Griechen nach unten harmonisieren!) Was machen Sie denn, wenn uns ein Call Center aus Bratislava, vor allem in Ostösterreich, bombar­diert? – Da brauchen wir eine Gesamtlösung, und da ist es auch gut, dass wir in einem europäischen Verband verankert sind. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Zanger: Machen wir vielleicht einmal selber etwas!)

Mit diesem Gesetz wurden die telefonischen Geschäfte auf stabile Beine gestellt. Klare Regeln und keine krummen Geschäfte, die Chancen und Möglichkeiten für die Unter­nehmen weiterhin aufrechtzuerhalten und für die Konsumenten den höchstmöglichen Schutz, das ist unser Ziel. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Aber es ist nicht erreicht worden!)

12.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.

 


12.14.58

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist schon eigenartig, wenn man in einem Gesetz – im Telekommunikationsgesetz nämlich diese sogenannten Cold Calls – etwas verbietet und zugleich in einem anderen Gesetz wieder gewisse Bereiche davon ausnimmt. Das schafft wirklich nur diese Stillstands­regierung (Abg. Vock: „Rechtssicherheit“ nennt man das!), denn das ist Gegenteil von Rechtssicherheit. Also es ist wirklich hanebüchen, was hier passiert. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Das hat der Strasser verhandelt!) Sie sind nur in der Lage, wirksam unwirksame Gesetze zu schaffen, aber sonst schon gar nichts mehr! (Beifall beim BZÖ.)

Und sich hier herauszustellen, um dieses Murksgesetz noch großartig abzufeiern, das schlägt ja wirklich dem Fass den Boden aus. Aber es geht ja grundsätzlich nicht nur um das Telekommunikationsgesetz und um das Konsumentenschutzgesetz, es gibt ja auch zwei weitere Anträge, die heute von Interesse sind. Es geht generell um die Situation der Handymasten, um die Breitbandtechnologie. Und da gibt es doch einige Dinge, die mehr als reformbedürftig sind, und nicht nur dieses kleine Ding, das Sie hier versucht haben zu reparieren, was Ihnen jedoch nicht gelungen ist.

Denken Sie etwa nur an die Handymasten! Immer wieder Thema, und die einzige Chance, die man derzeit hat, ist auf Gemeindeebene die Bauordnung. Die Bauordnung machen die Länder, aber in der Bauordnung kann man nicht auf ökologische oder auch auf gesundheitliche Aspekte eingehen. Daher sind dort eigentlich den Bürgermeistern die Hände gebunden. Es gibt einige wenige mutige Bürgermeister so wie etwa jenen


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