Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 78

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182/2010 d. Ministerium für Verbraucherschutz Baden-Württemberg "Der Bundesge­setzgeber hat unsere zentrale Forderung nicht aufgenommen und sich auf eine Stärkung des Widerrufsrechts und die Einführung von Bußgeldern beschränkt. Der Kern des Problems, nämlich unerwünschte Folgeverträge zu verhindern, wurde nicht angegangen", so Köberle. Trotz der drohenden Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro zeige das Gesetz zu wenig und vor allem nicht die angestrebte abschreckende Wirkung."

Abhilfe würde somit einzig eine scharfe zivilrechtliche Regelung - Nichtigkeit - im KSchG bringen, da die technischen Umgehungsmöglichkeiten in der Telekommu­ni­kation den Regelungen des TKG immer um einen Schritt voraus sein werden.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmucken­schlager. – Bitte.

 


12.10.21

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Ministerinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Diese Cold Calls sind sicherlich ein großes Problem, nicht umsonst steht auch die Abarbeitung dieses Prob­lems im Regierungsprogramm. Und gerade mit dem Konsumentenschutzgesetz und dem Telekommunikationsgesetz geht man dem auf den Grund. Wir müssen jedoch festhalten, 80 Prozent dieser Cold Calls geschehen im Glücksspielbereich; das ist der gesamte Wett- und Lotteriebereich. (Abg. Mag. Schatz: Aber das bezieht sich ja nur auf die verschiedenen ...!) Und da sind die zukünftigen Verträge absolut nichtig. Da gibt es auch eine Differenzierung in der Geschäftstätigkeit.

Aber wir sollten nicht nach unten nivellieren und hier auch keinen amerikanischen Kon­sumentenschutz installieren, wo man als Erzeuger von Produkten erst einmal alle schlechten Möglichkeiten ausgrenzen muss. Ich glaube, wir haben durchaus einen mündigen Bürger, einen mündigen Konsumenten. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei FPÖ und Grünen.)

Dazu, dass Sie Personen am anderen Ende des Telefons mit „freundlich“ beschrieben haben, möchte ich Ihnen unterstellen, dass Sie mit „freundlich“ eine andere Geistes­haltung meinen. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Genau: Einer allein stiehlt, das ist legal! Ich würde mich schämen! Ich würde mich sehr schämen!) Ich glaube, es sollte Rechts­sicherheit für alle Marktteilnehmer geben, für Konsumenten und Unternehmer. (Beifall bei der ÖVP.)

Man sollte jedoch das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Gerade wir müssen uns nicht schämen, geschätzter Herr Kollege von den Freiheitlichen (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Doch! Wenn zehn stehlen, sagen Sie, ist es illegal, wenn einer stiehlt, sagen Sie, es ist legal!), auch wenn Sie das noch so fordern.

Ich möchte nicht die Biographie eines Ihrer Abgeordneten zitieren, in der bis 2008 noch ein anderes Unternehmen – nämlich genau so ein Unternehmen, über das wir reden, die wir hier heute begrenzen wollen – drinnen steht, das er selbst geführt hat. – Nur so viel zum Schämen und zum Ordentlich-Sein. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Wir reden über die, die heute freigesprochen werden und genauso darauf abzielen und die Sie schützen!)

Den Service für den Konsumenten, Geschäftsmöglichkeiten für Unternehmen, klare Regeln und Chancen, das Rücktrittsrecht bis sieben Tage nach Erhalt der Ware oder der Dienstleistung (Abg. Mag. Schatz: Wer hat da welche Chance?) – beziehungs-


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