Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 85

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Ich begrüße auch noch einmal die Schülerinnen und Schüler aus Österreich, Deutsch­land und Frankreich ganz herzlich bei uns im Haus, die gerade ganz eindrucksvoll demonstriert haben, wie notwendig dieser Ausstieg ist. Herzlich willkommen! (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Auch beim Mobilfunk geht es um Strahlenbelastung. Natürlich kann man das über­haupt nicht vergleichen, das ist eine ganz andere Größenordnung, eine ganz andere Art von Strahlung. Da geht es um elektromagnetische Strahlung, aber ein Zehntel der Bevölkerung ist elektrosensibel. Das heißt, diese Personen erleiden durch elektro­magnetische Strahlung eine Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und des Wohlbefin­dens. Es gibt mittlerweile genug Indizien, die eine Zunahme der Zahl von Krebsfällen durch elektromagnetische Strahlung zeigen – das hat auch der Wissenschaftliche Beirat Funk nicht widerlegen können –, und es gibt genug internationale Studien, die in diese Richtung deuten.

Auch wenn die Beweise nicht wissenschaftlich gesichert sind, ist für mich die Ablehnung unserer Anträge durch die Regierungsparteien und auch die FPÖ völlig unverständlich, denn ich denke mir, wenn wir einmal die Beweise haben, dass es da einen Zusammenhang gibt, dann ist es zu spät. Die Indizien sind alarmierend genug und die Indizien sind ausreichend, um jetzt auch zu handeln.

Es ist immer so: Es heißt: Na ja, man kann nichts nachweisen, und deswegen brauchen wir hier auch nichts zu tun! Aber wenn man eine Belastung, eine Gesund­heits­gefährdung, einen Umweltschaden nachweisen kann, ist es zu spät! Wir brauchen da endlich eine Umkehr der Beweislast. Egal, ob es um Plastik, Atomenergie oder Mobilfunk geht, die Betreiber müssen nachweisen, dass ihr Produkt keine negativen Auswirkungen auf unsere Gesundheit und unsere Umwelt hat. (Beifall bei den Grünen.)

Ich denke, das ist auch unsere Verantwortung hier in diesem Haus. Der Gesetzgeber, die Politik hat Handlungsdruck. Bereits aus dem Jahr 1999/2000 gibt es eine Ent­schließung aller fünf Parteien, es gibt Petitionen hier in diesem Haus, die fordern, dass da endlich gehandelt wird. Es ist bis heute nichts umgesetzt worden, und ich finde das grob fahrlässig.

Meiner Meinung nach ist es auch ein ziemlich falsches Spiel, wenn sich einzelne Abgeordnete regional engagieren, für einen konkreten Handymasten, dort auf der Seite der Anrainer und Anrainerinnen stehen, aber dann, wenn wir die Möglichkeit haben, hier im Haus die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass man eben gesund­heit­liche Schäden, Umweltschäden eindämmen kann, wieder nichts machen. Das ist ein falsches Spiel, keine Art, mit den Sorgen der Bevölkerung umzugehen. Wir haben die Verpflichtung, da zu handeln. Aber das, was heute hier passiert, ist nichts anderes als ein Kniefall vor der Mobilfunklobby – die nächste Lobby, vor der ein Kniefall hier gemacht wird. (Beifall bei den Grünen.)

Leider gibt es bis heute keine Expositionsrichtlinien, die die Auswirkungen, wie zum Bei­spiel das Krebsrisiko, minimieren sollen, obwohl das der Oberste Sanitätsrat bereits in einer Resolution aus dem Jahr 2000 gefordert hat.

Der Antrag von uns Grünen sieht vor, dass endlich gesundheitliche, ökologische und auch anrainerrechtliche Aspekte im Telekommunikationsgesetz verankert sein müssen. Das haben wir heute hier beantragt. Es braucht dazu auch neutrale Informationen. Es kann nicht sein, dass Studien immer wieder von einer Lobby finanziert werden. Da braucht es neutrale, unabhängige Informationen und Studien und eine Minimierung der Belastung durch elektromagnetische Felder.

Andere Staaten zeigen das vor. Italien, Liechtenstein, Israel zeigen, dass minimierte Strahlenbelastung möglich ist – und Telefonieren. Es ist ja nicht so, dass man dann


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