Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 86

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nicht mehr telefonieren kann, aber die Strahlenbelastung muss eingedämmt werden. Ich verstehe überhaupt nicht, warum das in Österreich nicht möglich sein soll. Wir hier im Haus haben die Anrainerinnen und Anrainer zu vertreten, wir haben den Schutz der Umwelt zu vertreten und nicht irgendwelche Interessen von Lobbyisten.

Daher verstehe ich Ihre Ablehnung nicht. Wir Grüne werden uns weiter für den Schutz der Anrainerinnen und Anrainer, für ihre Rechte und vor allem auch für die Umwelt einsetzen.

Im Übrigen bin ich der Meinung, Österreich braucht ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umweltministerium. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.37


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


12.37.42

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesministerinnen! Meine Damen und Herren! Mein Redebeitrag passt zu den Ausführungen der Kollegin Brunner. Es wurden ja heute zum Telekommunikations­gesetz auch zwei Änderungen eingebracht, bei denen es um Gesundheitsschutz, um die Sicherstellung der Kontrollen und die Einhaltung der Grenzwerte geht.

Meine Damen und Herren! Trotz der unbestritten positiven Aspekte des Handys im täglichen Leben gibt es in der Bevölkerung, das müssen wir einfach auch anerkennen, zum Teil große Besorgnis in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen dieser Tech­nologie. Über die Frage, ob die elektromagnetischen Felder von Mobilfunkein­rich­tungen gesundheitsschädlich sind oder nicht, wird sehr kontroversiell diskutiert. Das liegt wahrscheinlich sowohl an dieser komplexen Materie als auch an der Vielzahl von unterschiedlichen Untersuchungen. Was aber einfach nicht zu erklären ist, das bedeutet dann meistens Unbehagen und Ablehnung auch in der Bevölkerung.

Meine Damen und Herren! Funküberwachungen sorgen für Sicherheit. Sie überprüfen den Betrieb relevanter Telekommunikationseinrichtungen und sind auch ein Garant dafür, dass die gesetzlichen Bestimmungen, die es gibt, eingehalten werden.

Das Telekommunikationsgesetz regelt im § 73 bereits jetzt, dass der Schutz von Leben und Gesundheit von Menschen bei Errichtung und Betrieb von Funkanlagen gewähr­leistet sein muss. Auch ist aufgrund dieser Bestimmung bei der Anordnung technischer Parameter für Funkanlagen durch die Bewilligungsbehörde auf die Erfordernisse des Umweltschutzes Bedacht zu nehmen. – Das heißt, wir haben da bereits eine gesetzliche Regelung.

Die in Österreich angewendeten Grenzwerte sind international anerkannte Werte (Abg. Mag. Brunner: Es gibt ja gar keine! Das stimmt nicht!), die von der Weltgesundheits­organisation auch festgelegt und bei uns im österreichischen Recht im Telekommuni­kations­gesetz niedergeschrieben wurden.

Wichtig sind regelmäßige Überprüfungen, die diese Werte auch tatsächlich aufzeigen.

Meine Damen und Herren, die in Österreich mit Mobilfunk und Gesundheit befassten Behörden, Einrichtungen und Organisationen stellen sich diesem Thema mit großer Verantwortung, wie ich meine, und schenken diesem in vielen Bereichen besondere Aufmerksamkeit.

Zu den Maßnahmen zählen regelmäßige Analysen, Bewertungen von aktuellen wis­senschaftlichen Studien, Empfehlungen für eine verantwortungsvolle Vorgehensweise, die Überwachung der Einhaltung der Grenzwerte, aber auch die Kontrolle, wie es mit den Sendemasten ausschaut, was sehr transparent im Sendekataster ersichtlich ist,


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