Donnerbauer und Jarolim davon gesprochen: Diesen maßvollen Einsatz, nämlich jeglicher Ermittlungsmethoden, gibt es schon lange nicht mehr in dieser Republik!
Ich darf daran erinnern, dass wir vor ziemlich genau zwei Jahren einen Anlassfall einer sogenannten maßvollen Ermittlung hatten. Da sind die Rufdaten eines Abgeordneten dieses Hauses illegal abgefragt worden. Das Ergebnis war dann ein Untersuchungsausschuss, und dieser Untersuchungsausschuss hat in einer noch nie dagewesenen Art und Weise kundgetan und öffentlich gemacht, wie die Staatsanwaltschaft – mit welchen Methoden, und man kann es kaum mehr Ermittlungsmethoden nennen – eigentlich vorgeht. Eine ganze Fülle von Verfehlungen, von Missachtungen von Gesetzen, ja von Gesetzwidrigkeiten kamen damals ans Licht, vor ungefähr eineinhalb Jahren, als der Ausschuss abgeschlossen wurde, bis hin zu dem berühmten verjährten Strasser-Akt, der einfach liegengelassen worden ist und zu dem bis heute der Vorwurf der politischen Begünstigung noch immer nicht ausgeräumt ist.
Damals haben alle gesagt: Jetzt wird sich alles ändern, es wird alles besser, mehr Kontrolle, mehr Staatsanwälte, mehr Personal, alles wird besser! Aber heute, eineinhalb Jahre danach, stehen wir da, und es ist nicht nur nicht besser, sondern es ist noch viel schlimmer geworden! Das ist eigentlich der Punkt, dem unser Vorwurf gilt. (Beifall beim BZÖ.)
Nicht nur nicht maßvoll, sondern in überwiegendem Maße unfair und ohne Maß wird einfach drauflos ermittelt von zum Teil wildgewordenen Staatsanwälten aus politischen, rein politischen Motiven! Da passt auch der Tierschützer-Prozess haargenau hinein. Es ist nicht so abwegig, was Kollege Steinhauser uns vorhin gesagt hat.
Aber das ist nur ein Beispiel, das ist nur ein einziges Beispiel! Es gibt eine ganze Latte von weiteren Beispielen, wo derzeit ermittelt wird, wo sich die Staatsanwaltschaft blamabel verhält. Da meine ich nicht nur die glamourösen Fälle, die jetzt dauernd diskutiert werden, oder etwa den Fall, der gestern ein blamables Ende für die Ankläger gebracht hat, nämlich den Freispruch für die Hypo-Manager. Wegen blamabler Ermittlungsfehler sind die Hypo-Manager letztlich freigesprochen worden, und die Staatsanwaltschaft ist dort sang- und klanglos untergegangen! Das ist eigentlich ein Punkt, den man sich einmal anschauen muss. (Beifall beim BZÖ.)
Oder Sie müssen sich vorstellen, da ermittelt die Staatsanwaltschaft einfach drauflos gegen ÖBB-Vorstände. Jetzt kann man sagen, das ist ja gut, weil dort ohnehin sehr viel passiert; aber da gibt es ein Beispiel, dass ein Jahr lang gegen einen ÖBB-Vorstand ermittelt wurde, der bereits drei Jahre zuvor verstorben war. Das ist auch eine Ermittlung der Staatsanwaltschaft! Das ist doch ein Skandal, Frau Ministerin! Da können Sie ja nicht zuschauen, wie die Ermittlungsbehörden vorgehen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Grosz: Ermittelt wird auch gegen Tote, wenn es sein muss!)
Oder, weiterer Fall: Da wird gegen den Österreichischen Fußball-Bund und gegen die österreichische Fußball-Bundesliga ermittelt wegen des Verdachts der Veruntreuung einer Förderung aus dem Jahr 2003 von einer Million €, die angeblich nicht ordnungsgemäß eingesetzt worden ist.
Da werden sofort aufgrund eines dubiosen, falschen, sich inhaltlich widersprechenden Zeitungsartikels Hausdurchsuchungen angesetzt, da werden Vernehmungen durchgeführt, alles Mögliche passiert. Dann findet man in dem Akt plötzlich eine parlamentarische Anfragebeantwortung – danke SPÖ! – aus dem Jahr 2006, von der SPÖ an den amtierenden Bundeskanzler Schüssel, genau zu dieser Förderung. (Der Redner hält das genannte Schriftstück in die Höhe.) Und wissen Sie, was der zuständige amtierende Bundeskanzler Schüssel dort zum Besten gibt? – Die genaue Abrechnung dieser Förderung – völlig korrekt, alle Vereine korrekt auf den Cent abgerechnet. Er fasst zusammen:
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