Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 106

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besorgen und damit nachzuvollziehen, was denn so alles läuft  beim normalen Bürger, beim Journalisten, bei einem Arzt, der ein Arztgeheimnis hat, bei einem Rechtsanwalt, der ein Rechtsanwaltsgeheimnis hat.

Das wird alles kommen, weil Sie im Ausschuss zugestimmt haben. Ich hoffe, Sie kommen drauf, was Sie für einen Fehler gemacht haben, Sie kommen drauf, dass Sie das abstellen und die zwei Forderungen des BZÖ mit einbauen müssen, nämlich dass es einen Katalog von Straftaten geben muss, wo überhaupt diese Vorrats­datenspeicherung angewendet werden beziehungsweise der Zugriff erfolgen darf. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.) Das darf nur  so wie es in der EU-Richtlinie drinnen steht  zur Terrorbekämpfung und zur Bekämpfung der organisierten Krimi­nalität sein, und ich gebe den einen Bereich noch dazu, nämlich zur Aufklärung von Sexualstrafdelikten, Kinderpornographie, Kinderschänderei. (Zwischenruf des Abg. Weninger.)

Diese drei Delikte, jawohl, aber dann ist Schluss mit lustig. Dann kann es nicht sein, dass von jedermann, von acht Millionen Österreichern, nur wenn ein Verdacht vorliegt, ohne richterliche Genehmigung einfach Vorratsdaten gelesen werden. Dagegen sind wir, und dagegen werden wir uns ganz massiv stellen, Frau Ministerin. Das haben Sie im Ausschuss auch schon gemerkt.

Ganz zum Schluss zitiere ich Herrn Professor Funk. Leider ist der Kollege Jarolim nicht mehr da, denn er hat gemeinsam mit Herrn Professor Funk eine beachtliche Pressekonferenz gemacht. Wenn Sie schon uns von der Opposition nicht glauben, wie es derzeit um das Strafrecht und dessen Handhabung durch die Behörden bestellt ist, dann glauben Sie bitte einem erfahrenen Mann, nämlich dem Herrn Professor Funk. Der hat nämlich am 17. Februar in einer Pressekonferenz über die Schwachstellen im Justizsystem gesprochen. Er spricht von einem derzeit existierenden archaischen Strafrecht eines modernen Rechtsstaates nicht würdig.

Funk führt aus – ich zitiere –:

„Faktisch komme es in der Praxis zu einer Umkehrung der Beweislast und auch zu einer Umkehrung der Verfahrenslogik. War es bisher so, dass man ermittelt und schaut, was man hat und dann anklagt, so wäre jetzt zu beobachten, dass man erst anklagt und dann schaut, was man findet. Das ist für eine rechtsstaatliche Strafrechts­pflege verheerend, das geht an die Grundlagen, das geht an die Wurzeln.“

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Dieser Entwicklung in der Strafrechtspflege, die massiv bedenklich ist, müssen wir entgegentreten. Es kann nicht sein, dass Menschen auf Verdacht angeklagt werden, sich blamable Fehler herausstellen und man dann draufkommt, dass die Behörden in Wirklichkeit versagt haben. Da haben Sie großen Handlungsbedarf, Frau Ministerin. Da ersuche ich Sie, ganz massiv einzugreifen! – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

13.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminis­terin Mag. Bandion-Ortner zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. – Bitte.

 


13.45.39

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Bericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen, um den es eigentlich geht, enthält sehr viel Erfreuliches, zum Beispiel, dass nunmehr auch Fälle, in denen ein Ergebnis der Maßnahme am Ende des Berichtszeitraumes noch nicht vorliegt, erfasst werden. Außerdem wurde den Bedenken des Datenschutzrates Rechnung getragen.

 


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