Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 107

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Aber der Bericht enthält auch viel anderes, zum Beispiel, dass sich die Instrumente des Lauschangriffs als effizientes und notwendiges Instrumentarium erwiesen haben, dass diese Instrumente maßhaltend und verhältnismäßig angewandt werden, dass diese Instrumente auch weiterhin  nach der Strafprozessreform  effektiv und verhältnismäßig angewendet wurden. Die Erfolgsquote hat sich außerdem auch verbessert. Also dieser Bericht enthält wirklich sehr viel Positives.

Aber auf noch etwas möchte ich hinweisen, nämlich auf einen Bericht des Rechnungshofes, er wurde heute auch schon erwähnt. Nicht erwähnt wurde, dass der Rechnungshof betont, dass es sich bei diesen großen Späh- und Lauschangriffen, wie man sie nennt, um eine Art der wirksamen Kriminalitätsbekämpfung handelt. Auch der Rechnungshof hat festgehalten, dass diese Instrumente maßhaltend und verhältnismäßig angewandt wurden. Der Rechnungshof hat auch die Funktion des Rechtsschutzbeauftragten im Bundesministerium für Justiz gelobt. Er hat bescheinigt, dass der Rechtsschutzbeauftragte seine Funktionen unabhängig und objektiv wahrnimmt.

Es wurde heute auch der Tierschützerprozess angesprochen. Dazu möchte ich nur sagen, dass in relativ kurzer Zeit ein Urteil in diesem Verfahren erwartet wird. Es ist natürlich nicht meine Aufgabe  und es darf auch gar nicht meine Aufgabe sein , ein anhängiges Strafverfahren inhaltlich zu kommentieren. Aber eines möchte ich schon sagen, leider ist Abgeordneter Jarolim jetzt nicht da: Bei diesen Ermittlungs­maß­nahmen handelt es sich um Maßnahmen, die im Jahr 2008 beschlossen wurden. – Nur so viel dazu. Dieser Bericht beleuchtet das Jahr 2008, das ist richtig, es ist schon eine Zeitlang her. Allerdings liegt der Bericht für das Jahr 2009 auch schon im Parlament.

Aber zu diesem Prozess möchte ich jetzt doch einmal sagen, dass sich der Rechtsschutzbeauftragte  der unabhängige Rechtsschutzbeauftragte  General­pro­ku­rator Gottfried Strasser diese Ermittlungsmaßnahmen genau angesehen hat, so wie es seiner Funktion entspricht. Er hat festgehalten, dass die Verdachtsprüfung in ausreichendem Maße erfolgt ist, dass die Annahmen sachgerecht waren. Er hat auch bestätigt, dass die Beschuldigten versucht haben, sich gegen Strafverfolgungsmaß­nahmen abzuschirmen. Also er hat diese Ermittlungsmaßnahmen im konkreten Fall für korrekt befunden, das muss man betonen. (Abg. Öllinger: Das schaut aber heute anders aus! Oder?) Der Rechnungshof wiederum hat bestätigt, dass der Rechts­schutzbeauftragte seine Überprüfungs- und Kontrollbefugnisse ordnungsgemäß ausge­übt hat.

Wie gesagt, sonst will ich zu diesem anhängigen Verfahren nichts sagen, das ist nicht meine Aufgabe. Ich ersuche auch darum, Herr Abgeordneter Westenthaler, dass wir den Plenarsaal nicht in einen Verhandlungssaal umwandeln. Anhängige Strafverfahren sind hier bitte nicht zu diskutieren. (Abg. Ing. Westenthaler: Um das geht es nicht, es geht um die Methoden! Abg. Grosz: ... gegen Tote, Frau Bundesministerin!)

Abschließend: Ganz allgemein, Herr Abgeordneter Grosz, möchte ich sagen: Wir brauchen gute, effiziente Instrumente zur Bekämpfung von Kriminalität, zur Straf­verfolgung (Abg. Grosz: Aber wir haben sie nicht!), sonst sind wir immer und ewig die Zweiten, und das will keiner.

Das Zauberwort, sehr geehrte Damen und Herren, bei all diesen Maßnahmen und Ermittlungsmaßnahmen ist Verhältnismäßigkeit. Und dass diese Verhältnismäßigkeit gewahrt wird, dafür sorgen unsere Richter und Staatsanwälte. (Abg. Ing. Westen­thaler: Wo ist die? Wenn entlastende Dokumente ... !) Wenn Sie es mir nicht glauben, Herr Abgeordneter Westenthaler, dann glauben Sie es bitte dem Rechtsschutz­beauftragten oder dem Rechnungshof. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite