Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 108

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Abgeordneten der SPÖ. Zwischenrufe der Abgeordneten Ing. Westen­thaler und Grosz.)

13.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Mag. Schönegger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.50.22

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! (Abg. Grosz: Seit einem halben Jahr ... ! Abg. Ing. Westenthaler: Jahrelang wird rufgeschädigt!) Kollegen Grosz und Westenthaler, darf ich einen Vorschlag machen: Ganz leise bis zehn zählen, überlegen, ob der Zwischenruf wichtig und angebracht ist, und ihn erst dann machen. Wenn man bis zehn zählt, vielleicht ist es dann wieder erledigt. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Grosz: Das ist bei euch die Methode: „Hände falten ...!“, eh schon wissen!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach den eigenen Befindlichkeiten der Kollegen, die vorher dran waren, möchte ich wieder auf den eigentlichen Punkt hin­weisen, nämlich dass es um den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermitt­lungsmaßnahmen im Jahr 2008 geht. Noch einmal die Zahlen dazu: In ganz Österreich kam es in vier Fällen zu einem großen Lausch- und Spähangriff, in drei Fällen  (Anhaltende Zwischenrufe beim BZÖ.)

Ich habe gesagt: Bis zehn zählen, langsam, leise bis zehn zählen, dann wird es besser, glauben Sie mir das!

In drei Fällen kam es zu einem kleinen Lausch- und Spähangriff, in 107 Fällen wurde die sogenannte Videofalle verwendet, 59 davon außerhalb, 48 davon innerhalb von Räumen mit Zustimmung der Inhaber. In 40 Fällen, meine sehr geehrten Damen und Herren, war die Überwachung erfolgreich und konnte ganz wesentlich zur Aufklärung von Straftaten beitragen.

Im Unterschied zu den vorangegangenen Jahren, in denen ein einziges Mal ein Rechtsmittel ergriffen wurde, war es im Jahr 2008 elfmal der Fall. All diese Fälle betreffen, das ist auch schon angesprochen worden, den Bereich der Oberstaats­anwaltschaft Wien, wo naturgemäß am meisten besondere Ermittlungsmaßnahmen zum Einsatz kommen.

Der nun vorliegende Bericht ist der elfte seiner Art. Am 1. Jänner 1998 traten die Regelungen für besondere Ermittlungsmaßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Kraft. Mit Beginn des Jahres 2002 fiel die bis dahin geltende Befristung, und die besonderen Ermittlungsmaßnahmen kamen und wurden ins Dauerrecht übernommen.

Drei Gemeinsamkeiten fallen bei allen bisherigen Berichten auf: In keinem Jahr seit Inkrafttreten gab es die sogenannte Rasterfahndung. Regelmäßig wird im Bericht betont, dass die geringe Anzahl der Anwendungsfälle den Schluss nicht zulässt, dass diese Maßnahmen nicht notwendig wären. Schließlich heißt es  das hat die Frau Bundesminister auch sehr richtig gesagt , dass mit den Instrumenten der Kriminali­tätsbekämpfung maßhaltend und, ganz wichtig, verhältnismäßig umgegangen wird.

Ich glaube, der viel kritisierte große Lausch- und Spähangriff zahlt sich aus. (Abg. Ing. Westenthaler: ... österreichische Justiz! Sondersitzung ...!) Da geht es darum, die Verbrechungsbekämpfung zu stärken. Es müssen die Methoden der Verbrechens­bekämpfung zumindest auf Augenhöhe  wenn nicht sogar besser  mit den Methoden der Verbrecher sein. Es geht darum, Opfer zu schützen und nicht die Verbrecher. Ich glaube, das ist das Wesentliche. Geklärt ist mit diesem Bericht auch hinlänglich, dass


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