Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 109

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maßhaltend und verhältnismäßig damit umgegangen wurde. Ich glaube, hiermit ist alles gesagt. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. Zwischenrufe der Abgeordneten Ing. Westenthaler und Grosz.)

13.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Pendl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.53.34

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hätten uns sowohl im Ausschuss als auch heute beim ersten Tagesordnungspunkt einiges ersparen können. Frau Bundesministerin, ich habe Ihnen schon gesagt, der Kollege Amon und ich haben zwei Entschließungs­anträge eingebracht, zwei! Es gab mehrere Zusagen Ihres Hauses, bis wann uns die Evaluierung der StPO-Reform vorliegen wird. Wir haben sie noch immer nicht.

Das ist in Wirklichkeit einer der Knackpunkte, warum wir auch im Ausschuss die Diskussion überhaupt zustandegebracht haben. Bei allem Verständnis, Herr Kollege Westenthaler: Ein bisschen sachlich sollte man die Themen schon diskutieren. In diesem Bericht sind die heiklen Daten, wo kein Mensch etwas dazu sagt, außer dass alle gut gearbeitet haben, der Rechtsschutz funktioniert hat, alles bestens ist.

Bei Rufdaten macht ihr Folgendes: Ihr vermischt drei grundverschiedene Gesetzes­materien. Ich gehöre zu jenen, die ebenfalls noch gerne Veränderungen herbeiführen wollen, aber das hat folgenden Hintergrund: Es ist nicht nur eine Gesetzesmaterie des TKG, sondern es wird in der StPO etwas verändert und im Sicherheitspolizeigesetz.

Was wir hier diskutieren, wird nicht besser, denn es geht um die harmlosesten Daten. Die könnt ihr euch jetzt alle über die Abrechnungen anschauen, das wird in Wirklichkeit mit dem neuen Gesetz nur sehr verkürzt. Das Problem ist – das haben einige ange­sprochen –: Was ist denn die Determinierung eines schweren Tatbestandes? Sagt es mir! Wenn ich dazu fünf Leute befrage, sagen alle fünf etwas anderes, das ist das Problem.

Zu gewissen Paragraphen und Verfahren, Frau Bundesministerin, kann man stehen, wie man will, aber wenn Sie diejenigen fragen, die das beschlossen haben, dann werden Ihnen alle sagen, dass sie kein Verständnis haben – ich mische mich über­haupt nicht ein, wie ich mich nie in eine Gerichtssache einmische, denn ich stehe zu Gerichtsbarkeit, Legislative, Exekutive –, wenn der Gesetzgeber eine Zielrichtung vorgibt und dann der Terrorparagraph für so etwas wie den Tierschützerfall verwendet wird.

Dann wird der Gesetzgeber nachdenken, ob das richtig war oder ob wir das umfor­mulieren müssen. Ich bin schon bei dir, Kollege Westenthaler: Es muss heraus­kommen – und das ist der zweite Punkt, der mich stört –, was die Straftat ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Warum beschließt ihr es dann?) Also das müssen wir entweder in die Paragraphen hineinschreiben oder wir müssen es so einengen, dass gewisse Geschichten erst gar nicht möglich sind. Aber trotzdem reden wir jetzt – und ihr wisst das alle ganz genau – in Wirklichkeit von den harmlosen Daten, die man jetzt alle über die Abrechnungen anschauen kann. (Zwischenrufe des Abg. Mag. Stefan.)

Dreht das nicht um und stilisiert das nicht irgendwohin, wo es nicht hingehört. Wir haben ganz klar zwei Haare in der Suppe: Wir müssen uns das eine Problem in der StPO anschauen, das andere ist die Frage des Sicherheitspolizeigesetzes – kein Thema. Bitte, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, wie oft haben wir denn schon bis zur zweiten Lesung weiterverhandelt? Das ist doch normaler Parla­mentarismus, da brauchen wir einander doch keine Geschichte zu erzählen.

 


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