Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 110

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Ich glaube, wir sollten  verzeiht mir den Ausdruck  durchaus ernst an die Sache herangehen, aber nicht etwas komplett umdrehen. Die kritischen Punkte sollten wir durchaus offen und offensiv diskutieren, da ist ja nichts dabei, das ist ja in unser aller Interesse. Aber lassen wir die Kirche im Dorf! Wir haben einen Handlungsbedarf, wir werden ihn sicherlich aufarbeiten, und dann werden wir, so wie bei den anderen Berichten, im Nachhinein sagen: Das ist eigentlich eine gute Gesetzesmaterie. Dazu darf ich euch sehr herzlich einladen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf:  Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Herbert. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.58.09

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Ja, die FPÖ wird diesem Bericht des Justizausschusses zustimmen, und zwar nicht nur deswegen, weil er einen sorgsamen und maßhaltenden Umgang der Sicherheits- und Justizbehörde mit den ihn zur Verfügung stehenden besonderen Ermittlungsmaßnahmen zeigt, sondern auch deshalb, weil es keine Beanstandungen seitens des Rechtsschutzbeauftragten gegeben hat.

Gleichzeitig möchte ich aber diesen Debattenbeitrag auch dazu nutzen, um dort anzu­schließen, wo der Vorredner unserer Fraktion, der Kollege Stefan, zu Recht Kritik an den beabsichtigten beziehungsweise geplanten neuen Ermittlungsoptionen geübt hat. Er hat ja einige davon bereits erwähnt. Die EU ist ja sehr umtriebig und zeigt ja nicht nur Interesse, sondern auch innovativen Geist, wie man die Bürgerrechte zusätzlich beeinträchtigen und beschränken könnte.

Aber ein wesentlicher Punkt – und das möchte ich hier noch ergänzen – ist die in der letzten Zeit auch öffentlich diskutierte Vorratsdatenspeicherung, weil sie ja auch in weiterer Folge zukünftig eine sogenannte – das sage ich jetzt unter Anführungs­zeichen – „mögliche Option“ einer besonderen Ermittlungsmaßnahme darstellen könn­te. Von uns wird diese, wenn auch sehr fragwürdige, Option äußert kritisch gesehen.

Vorratsdatenspeicherung, also das ungezielte und verdachtsunabhängige Sammeln von Kommunikationsdaten, sei es von Internetanbietern oder Telekommuni­kations­betreibern, stellt einen äußerst fragwürdigen Umgang mit diesen Daten dar. Da werden nämlich bereits im Vorfeld, ohne jeden Anlass oder konkreten Tatverdacht Daten gesammelt, und es wird – einem diktatorischen Staatssystem ähnlich – in fragwürdiger Geheimdienstmanier unter dem Titel möglicher anfälliger Terrorismusbekämpfung ein Daten-Pool geschaffen, sodass man im Nachhinein sehr genaue Personenprofile nachvollziehbar machen kann – und dem stehen Grundrechtsschützer berechtigter­weise skeptisch gegenüber.

Wie berechtigt diese Kritik ist, hat sich auch beim Hearing im letzten Justizausschuss gezeigt. Nicht nur, dass dort bereits im Vorfeld kritisiert wurde, dass es kein Begut­achtungsverfahren in Bezug auf die Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz und in der Strafprozessordnung zu dieser Thematik gab und auch die formelle Einbindung des Datenschutzrates nicht erfolgt ist – der hat allerdings von sich aus eine sehr kritische Stellungnahme zu dieser beabsichtigten EU-Richtlinie abgegeben –, ist es doch so, dass das Hearing in diesem Justizausschuss eine vernichtende Absage für diese Vorratsdatensicherung war: Vier von fünf Experten haben sich klar gegen die Ein­führung dieser Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, weil sie schwerste verfas­sungsmäßige Mängel sowie schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der Staats­bürger festgestellt haben.

 


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