Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 119

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davon auszugehen, dass von einem Teil der Betroffenen nach wie vor auf das bereits bestehende Instrument des Notariatsaktes zurückgegriffen wird. Geht man also davon aus, dass das etwa die Hälfte ist, kommt man auf 500 Anmeldungsfälle pro Jahr.

Zusammengefasst: Mediation heißt für mich positive Konfliktlösung. Diese Methode wäre meiner Meinung nach angebracht oder möglicherweise auch ein Weg für so manche streitende Organisationen und Parteien hier im Haus.

Ich habe noch eine Bitte, eine sehr persönliche Bitte: Mediation hat ja auch etwas mit Konfliktlösung bei der Trennung von Eltern, bei Scheidung zu tun. Die Frau Bundes­ministerin ist zu unterstützen. Wir werden sie unterstützen im Hinblick auf eine gemeinsame Obsorge, denn da geht es um das Wohl des Kindes. (Beifall bei der ÖVP.)

14.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.32.17

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ziel der Zivilrechts-Mediationsrichtlinie ist ja auch, dass mehr Menschen, mehr Einzelpersonen, aber auch mehr Wirtschaftunternehmen die Mediation in Anspruch nehmen.

Weil wir gerade über die Familie gesprochen haben: Jeder kennt solche Beispiele. Frau H. und Herr M. haben zwei gemeinsame Kinder, leben in Scheidung bezie­hungsweise haben ihre Lebensgemeinschaft beendet. Sie haben zwei gemeinsame Kinder im Alter von zwei und vier Jahren und kamen zur Mediation, da sie sich weder in Fragen der Erziehung noch der Freizeitgestaltung der Kinder einig waren und keine für alle Beteiligten akzeptable Lösung erreichen konnten. Im Verlauf der Mediation gelang es dann jedoch, die Interessen der Eltern, aber auch der Kinder zu klären. Nach einem halben Jahr erfolgte eine Überprüfung der vereinbarten Regelungen, die sich bewährt haben und auch weitergeführt wurden. Die Dauer des Mediationsprozesses betrug drei je zweistündige Sitzungen innerhalb von drei Monaten.

Das ist eigentlich ein schönes Ergebnis, wenn man die andere Variante kennt, wenn nämlich Familien zu Gericht gehen, vor Gericht streiten und die Prozesse oft endlos sind. Das bereits angesprochene österreichische Mediations-Gesetz geht ja viel weiter als die Richtlinie, insbesondere was die Qualifikation der Mediatoren und Media­torinnen betrifft. Daher beschränkt sich die Umsetzung dieser Richtlinie auch darauf, dass man bestimmte Bestimmungen auf grenzüberschreitende Tätigkeiten im EU-Raum anwendet. Ich begrüße die Umsetzung.

Frau Kollegin Steibl, über die gemeinsame Obsorge werden wir sicherlich noch weiter sprechen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steibl: Die gemeinsame Obsorge ist ein Recht der Kinder!)

14.33


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.34.00

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorrednerinnen haben ja schon erklärt, worum es in dieser Richtlinie geht. Wir halten es für eine sehr gute Lösung, neben bestehenden Gesetzen, die ja, wie bereits erwähnt, eine sehr gute Ausgestaltung der zivilrechtlichen Mediation


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