darstellen, einen Weg zur Umsetzung zu finden, damit die hohen Standards, die es gibt, auch beibehalten werden können.
Lassen Sie mich noch ein paar grundsätzliche Dinge zur Mediation sagen: Als seit über 15 Jahren praktizierende Mediatorin weiß ich, wie sich diese entwickelt hat, und sehe ich auch, wie viele Menschen sie in Anspruch nehmen wollen. Die geförderte Mediation, also die Möglichkeit, auch in familienrechtlichen Angelegenheiten eine Förderung des Ministeriums in Anspruch nehmen zu können, ist sehr wichtig, damit es eben nicht vom Einkommen abhängt, ob sich Menschen dafür entscheiden können, nicht den Richter, die Richterin über sie entscheiden zu lassen, sondern ihre eigene Lösung zu finden. Trotzdem habe ich den Eindruck, und zwar nicht nur als Mediatorin, sondern auch als Politikerin und aus Gesprächen mit anderen Berufsgruppen, die in dem Bereich tätig sind, dass sich das noch nicht bis zu allen Bevölkerungsgruppen oder vielleicht auch noch nicht bis zu allen Gerichten durchgesprochen hat, dass es diese Möglichkeit gibt. Und so kommt doch eine bestimmte Gruppe von Menschen zu uns. Es hängt eben sehr viel davon ab, ob sie die entsprechende Information bei Gericht erhalten oder nicht erhalten.
Frau Ministerin, ich würde mir daher von Ihnen wünschen, mit Ihrer Abteilung auch darüber nachzudenken, ob man nicht auch im Zuge der Obsorgedebatte, zu der ich später auch noch etwas sagen werde, noch einmal darüber nachdenkt, eine Informationskampagne zu starten, und so nicht nur die Mediation im zivilrechtlichen Bereich, sondern auch in anderen Bereichen – und da sind dann eher Ihre AmtskollegInnen gefragt – wie beispielsweise Schulmediation und viele andere Mediationen auch wirklich voranzutreiben. Überall dort, wo sie zum Einsatz kommen, ist es auch so, dass die Leute davon profitieren, dass sich Verfahren dadurch verkürzen, dass die Menschen Lösungen finden, die für sie passen.
Zur Obsorge: Frau Kollegin Steibl, Mediation, das ist unsere Sichtweise, ist eine sinnvollere Variante als ein strittiges Verfahren bei Gericht. Und genau deshalb braucht es eben keine gemeinsame Obsorge, die automatisch verhängt wird, sondern wir wissen, dass Personen, die auseinandergehen, die sich trennen, die eine bestimmte Beziehungsgeschichte miteinander haben, in der Phase der Trennung nicht immer unbedingt dazu befähigt sind, ohne irgendein Einwirken von außen eine gute Lösung für ihre Kinder und für sich selber zu finden. (Abg. Strache: Gemeinsame Obsorge ist die Lösung!)
Wir wissen aber auch, dass es keinen Sinn macht, Ihnen diese ... – Nein, wir wissen auch, Herr Kollege Strache, dass es keinen Sinn macht, sie zur Gemeinsamkeit zu zwingen, weil in dieser Phase die Gemeinsamkeit nicht gegeben ist. (Abg. Strache: Das Kind hat ein Recht auf beide Elternteile!)
Hören Sie mir zu! Wir können dann weiter diskutieren. – Das Kind hat ein Recht auf beide Elternteile, aber das Kind hat auch ein Recht, nicht einer eskalierten Situation ausgesetzt zu werden. Deswegen ist unser Vorschlag, statt einer automatischen gemeinsamen Obsorge, mit der sozusagen die Gemeinsamkeit verordnet werden soll, Möglichkeiten zu schaffen, damit die Eltern sich deeskalieren können und gemeinsam im Sinne der Kinder eine Lösung finden können. Das bedeutet ganz konkret, dass wir flächendeckend Schlichtungsstellen vorschlagen, Schlichtungsstellen, in denen MediatorInnen, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, TherapeutInnen arbeiten und wo die Eltern (Abg. Strache: Das ist Lobbying für MediatorInnen!) – nein! – es schaffen, von ihrer Paarbeziehungsebene wegzukommen zu einer Elternebene im Sinne der weiteren Kindheit und der weiteren Entwicklung ihrer Kinder.
Frau Ministerin! Vor diesem Hintergrund – und das habe ich Ihnen auch schon im Ausschuss gesagt – halte ich den grundsätzlichen Vorschlag einer Schlichtungsstelle,
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