Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 121

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den Sie in Ihrem Entwurf gebracht haben, für einen sehr sinnvollen. Der Unterschied zwischen Ihrem Vorschlag und unserem Vorschlag ist jedoch, dass wir wollen, dass alle Personen, bevor sie überhaupt zu Gericht gehen und sich dort gegenseitig aufmunitionieren mit Anträgen und gegenseitigen Vorwürfen, in eine Schlichtungsstelle kommen. (Abg. Strache: Und die soll man weiter ausbauen! Als Mediatorin betreiben Sie Lobbying für Mediation!)

Das ist keine Geschäftemacherei, denn diese Einrichtungen gibt es ja schon. Es ist ja nicht so, dass solche Einrichtungen erfunden werden müssen. Es müssen nur diese verschiedenen Einrichtungen den Gerichten vorgelagert werden. Das ist der ent­scheidende Punkt! (Abg. Strache: Es geht da also um die Auslastung!)

Na ja, wenn wir eine Einrichtung für sinnvoll erachten und wissen, dass diese Einrichtung dazu führt, dass dadurch der Anfall strittiger Verfahren bei Gericht, bei den Richterinnen und Richtern zurückgeht, dann ist das, so meine ich, keine Frage des Budgets, sondern eine des politischen Willens.

Sie (in Richtung FPÖ) machen in der Obsorgediskussion Folgendes: Sie gehen nicht auf Argumente ein, Sie gehen nicht darauf ein, ob es Sinn macht, Menschen in dieser Situation zu helfen, eigenverantwortlich und -ermächtigt ihre eigenen Lösungen zu finden, sondern Sie diskutieren die gemeinsame Obsorge und verknüpfen das mit Kinderrechten. (Abg. Steibl: Um die geht es auch! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

Ich habe Ihnen gerade das Stichwort gegeben. Sie tun das, statt zu verstehen, dass es nicht im Sinne der Kinder ist, wenn man die Eltern dazu zwingt, in dieser eskalierten Phase gemeinsam Lösungen für diese Kinder zu finden. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Es geht um Kinderrechte!)

Herr Kollege Strache, diese Diskussion werden wir auch noch weiter führen – und in dieser sind wir nicht alleine: Alle ExpertInnen sind da auf unserer Seite – und die Einzigen, die ein anderes Bild zeichnen wollen, sind die rechten Parteien und/oder die ÖVP. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Die Mehrheit im Hohen Haus sieht das anders!)

14.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stadler zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.39.54

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zunächst, Frau Bundesminister, ist die Möglichkeit, in Zukunft eine Mediationsvereinbarung vollstreckbar zu machen, eine sehr vernünftige Sache. Damit hat das Mediations­verfahren auch mehr Fleisch und Gehalt im Ergebnis.

Das ist wirklich wünschenswert, und ich glaube, damit kann man manches – hoffent­lich immer mehr – auf der Mediationsebene regeln, bevor man sich weiter auf ein Verfahren vor Gericht einlassen muss. Diese Möglichkeit, sozusagen einen präto­rischen Vergleich über ein Mediationsverfahren zustande zu bringen, ist daher absolut zu begrüßen.

Was die Lückenschließung anlangt, die im IPR-Gesetz hinsichtlich der Konsequenzen eines Wechsels des gewöhnlichen Aufenthaltes von Kindeseltern notwendig ist, unter­stützen wir diese Änderung ebenfalls, weil es wirklich nicht einzusehen wäre, dass vor allem der uneheliche Vater ins Hintertreffen geriete, wenn eine andere Rechtsnorm anzuwenden wäre, die aus dem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthaltes automatische Rechtsfolge wäre.

 


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