Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 156

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Das sagt eindeutig, dass es richtig und auch zulässig war, einen temporären Ret­tungsschirm zu machen, aber es ist auch klar, dass man nicht einen permanenten Rettungsschirm aufgrund dieser Geschichte machen kann. Deswegen brauchen wir den Artikel 136, und ich hoffe, dass sich die Opposition dem auch nicht verschließen wird. (Abg. Mag. Stadler: Was sagt der Artikel 125?)

Der neue Rettungsschirm, der Europäische Stabilitätsmechanismus, wird insgesamt 700 Milliarden an Volumen haben, das heißt, ein Ausleihvolumen von 500 Milliarden €. Und das wird ja heftig kritisiert. Ich persönlich halte das für einen notwendigen und absolut richtigen Schritt, obwohl in der Anfrage und auch in vielen öffentlichen Diskussionen – es haben sich ja hunderte Wissenschaftler zu diesem Thema ge­äußert – durchaus berechtigte Argumente und auch kritische Anmerkungen gekommen sind, mit denen man sich natürlich auseinandersetzen muss.

Das erste Argument, die erste Kritik war, dass man vier Anläufe gebraucht hat, um überhaupt zu diesem permanenten Rettungsschirm zu kommen. Und das stimmt. Angefangen haben wir zunächst einmal mit den Griechen, rein bilateral: 80 Milliarden Direkthilfen. Dann kam der dramatische Europäische Rat am 9. und 10. Mai 2010, dann wurde ein temporärer Rettungsschirm mit 440 Milliarden € beschlossen. Dann ist man draufgekommen, das reicht nicht, weil die betroffenen schwachen Länder ja nicht quasi glaubwürdig eine solche Summe garantieren können. Und dann hat man im vierten Anlauf gesagt, drei Jahre sind zu wenig, man braucht einen permanenten Rettungsschirm (Abg. Bucher: Das hat man von Anfang an gewusst!), man braucht so etwas wie einen Europäischen Währungsfonds. – Was übrigens Wolfgang Schäuble von Anfang an vorgeschlagen hat (Abg. Bucher: Das ist ja nichts Neues!) – ich sage das sehr deutlich –, und er hatte recht damit.

Daher: Jetzt kommen wir langsam in die richtige Richtung, und ich finde es auch abso­lut korrekt, dass man jetzt über Laufzeitverlängerungen redet. Kein Mensch kann erwarten, dass Griechenland oder die Portugiesen oder irgendjemand in drei Jahren den Schuldenstand so nachhaltig reduzieren kann. Man braucht realistische Zinsen – sechs Prozent ist einfach zu hoch –, man braucht eine Beteiligung des privaten Sektors.

Daher wird es ab 2013 die sogenannten Collective Action Clauses geben, die ermöglichen, dass ein privater Investor sozusagen zum Handkuss kommen kann. Nur ist da natürlich auch wieder ein Schwächepunkt drinnen, weil das ja überhaupt erst verhandelt werden muss, wie, unter welchen Voraussetzungen diese Beteiligung des privaten Sektors stattfinden wird.

An sich also ein richtiger, notwendiger großer Schritt, aber es sind eben einige durch­aus kritische Bemerkungen, mit denen man sich vor allem für die Zukunft auseinandersetzen muss. Der Rettungsschirm gilt ja nicht gleich. Der kommt erst ab Mitte 2013, wird in Schritten aufgebaut, und im vollen Volumen haben wir ihn erst 2018. Das heißt, wir haben jetzt 2011, und im Jahr 2018 wird er voll greifen, mit 80 Milliarden eingezahltem Kapital und damit dem Triple-A-Rating, das letztlich sicherstellt, dass der ESM als Europäischer Währungsfonds auch wirklich funktionieren kann. (Abg. Bucher: Der hat aber andere Sorgen!)

Gott sei Dank, sage ich – und da auch ein großes Kompliment an die europäischen Parlamentarier, die das im allerletzten Augenblick hinein reklamiert haben –, dass das nicht nur intergouvernemental, zwischen den Regierungen, läuft, sondern dass die Kommission und die Europäische Zentralbank eingebunden sind, was ich für ganz wichtig halte. Mir ist, ehrlich gesagt, da ohnehin zu viel Intergouvernementales mit drinnen, und das heißt politischer Kuhhandel. Das ist ja klar. Das haben wir ja auch erlebt, ich selber. 2004 und 2005, als die großen Länder – Deutschland, Frankreich –


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