Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 155

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Kosten ja, aber Sie müssen gegenrechnen, was es bringt, dass wir in dieser Wäh­rungszone sind, was wir profitieren als exportorientiertes Land! Das interessiert Sie alles nicht. (Abg. Bucher: Wo nehmen Sie denn das Geld her?) Seriöse Debatte heißt: Was ist der Nutzen? Der Nutzen überwiegt. Was ist, damit der Nutzen weiter bleibt? Das sind auch Kosten. So simpel ist es, aber dagegen wehren Sie sich. Sie stellen sich einfach hier her und meinen: Ich bin ein bisserl ein Apokalyptiker, damit komme ich bei einzelnen Zielgruppen in der Bevölkerung besser durch. (Abg. Bucher: Schauen wir, was bei Griechenland herauskommt und bei Portugal! Wird sehr spannend!)

Angst machen ist noch keine Lösung. Lösung ist, Lösungen anzubieten. Das ist das, was wir versuchen zu machen, und wir versuchen das letztendlich auch hier einzu­bringen. Und wenn es wirklich gilt, Schulden zu beherrschen und Haushaltsdefizite in Ordnung zu bringen, dann gilt auch hier die soziale Gerechtigkeit, der soziale Ausgleich, ist die Frage zu stellen: Wer sind die großen Profiteure?, damit die auch zur Kasse gebeten werden – das beginnt jetzt – und das nicht abgewälzt wird auf diejenigen, die sich nicht wehren können. (Abg. Bucher: Aber denen werfen Sie das Geld doch in den Rachen! Da sind Sie der Turbokapitalist! Das sollen die Österreicher zahlen!)

Das würde ich anregen, das wäre eine sinnvolle Debatte. Ansonsten reden wir anei­nander vorbei. Es wäre schade, denn ich kenne Sie ja privat, Herr Kollege Bucher, und weiß, privat kann man mit Ihnen sehr wohl gut diskutieren. Aber kaum sind Sie hier herinnen, springen Sie herum und werden zum Apokalyptiker, und ich werde ganz traurig nach so einer Rede. Und das ist doch wohl nicht das Ziel. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Schüssel. – Bitte.

 


16.02.52

Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP): Hohes Haus! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal: In einem Punkt haben die Vorredner schon recht. Es wäre, glaube ich, als Anregung, sehr vernünftig, nach einem so wichtigen Rat – und es war ja nicht ein normaler Europäischer Rat – mit einer Erklärung dem Hohen Haus zur Verfügung zu stehen. (Abg. Bucher: Typische Nachfolgerkritik!) Erstens einmal hätte man sich dann die Aktuelle Stunde und die Dringliche erspart, und es wäre, glaube ich, sehr vernünftig gewesen, zumal wir ja – und darauf wurde hingewiesen – ohnehin zumindest eine Oppositionspartei brauchen, damit wir den Artikel 136 mit Zweidrittelmehrheit beschließen können. Also, wir kom­men ja so und so nicht herum, mit dem Hohen Haus ausführlich über dieses Thema zu reden. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ein Argument, das sehr gefährlich ist, ist vom Herrn Abgeordneten Stadler gekommen: Wir hätten praktisch gesetzwidrig oder verfassungswidrig diesen früheren Rettungs­schirm, den Übergangsrettungsschirm beschlossen. Das ist nicht richtig. Der Arti­kel 122 sagt ausdrücklich (Abg. Mag. Stadler: Völkerrechtswidrig, nicht verfassungs­widrig!) – nein, auch nicht völkerrechtswidrig; ich beziehe mich auf den EU-Vertrag –, der Artikel 122 sagt ganz eindeutig:

„Ist ein Mitgliedstaat aufgrund von ... außergewöhnlichen Ereignissen ... oder von gra­vierenden Schwierigkeiten“ (Abg. Bucher: Naturkatastrophen!) – ja, auch, aber es ist ja keine Naturkatastrophe (Abg. Bucher: Ja, aber da steht nichts drinnen, dass der pleitegeht!); aber gravierende Schwierigkeiten sind es – „bedroht, so kann der Rat ... beschließen, dem ... Mitgliedstaat unter bestimmten Bedingungen einen finanziellen Beistand ... zu gewähren.“

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite