Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 205

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Wenn das noch strenger ist, sehr geehrter Herr Kollege, dann muss man auch sagen, dass es zwei Klassen von Genehmigungskriterien gibt. Wenn das noch strenger ist, dann heißt es, dass es bei terroristischen Aktivitäten weniger strenge Genehmigungs­kriterien gibt, denn dort wird nicht von einem eindeutigen Risiko gesprochen, sondern es heißt, wenn kein begründeter Verdacht vorliegt. Also entweder – oder. Es ist nicht argumentierbar, warum es unterschiedliche Kriterien geben soll, warum zwei Klassen von Genehmigungskriterien geschaffen werden. (Abg. Dr. Matznetter: Oh ja, ganz klar!)

Wenn wir nicht wollen, dass in Zukunft Menschenrechtsverletzungen mit Waffen made in Austria stattfinden, dann können wir und dürfen wir dieser Regierungsvorlage nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

Abschließend noch ein Satz: Da vom Begutachtungsentwurf in Richtung Regierungs­vorlage zum Beispiel bei den Strafuntergrenzen, bei den vorgesehenen Strafen so viel gestrichen wurde, so viel weggefallen ist, so viel an Strafen halbiert wurde, können wir nur von massivem Lobbying durch Waffenhändler und die Waffenhändlerlobby aus­gehen, denn sonst ist nicht erklärbar, warum ein halbwegs vernünftiger Entwurf bis zur Unkenntlichkeit verwässert wird und warum die Waffenhandelskontrolle noch verwäs­serter und noch schwächer wird, als sie es bisher war.

Wir können dieser Regierungsvorlage in dieser Form leider nicht zustimmen. Und ich appelliere an das Gewissen aller Abgeordneten und wiederhole noch einmal: Wenn wir nicht wollen, dass Menschenrechtsverletzungen mit Waffen, die in Österreich produ­ziert wurden, erfolgen, dürfen wir dieser Regierungsvorlage nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.57


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti. – Bitte.

 


18.57.36

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Korun, ich bin nicht Ihrer Mei­nung, wir verschärfen nämlich die Ausfuhrbestimmungen. Das ist ganz klar, und das werde ich Ihnen auch anhand der Kriterien beweisen.

Mit diesem Gesetz implementieren wir ja die EU-Richtlinie betreffend die innergemein­schaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern. Wie war es bisher? – Bisher gab es eine Meldepflicht mit Untersagungsrecht.

Neu ist jetzt Folgendes: Wir haben acht Kriterien festgelegt, die geprüft werden, und es wird beurteilt, ob Verweigerungsgründe vorliegen. Bei dieser Prüfung ist insbesondere Folgendes zu beachten: Art und Menge der betroffenen Güter oder Art und Umfang des betroffenen technischen Wissens, das vorgesehene Bestimmungsland, der vorgesehene Endempfänger und der vorgesehene Endverwendungszweck.

Nun zu den Kriterien, die meiner Ansicht nach sehr wesentlich sind. Ich möchte die Punkte, die ich für wesentlich halte, herausgreifen. Ein Kriterium ist die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen. Ein weiteres Kriterium ist die Einhaltung der interanationalen Mechanismen zur Kontrolle von Waffenausfuhren. Wesentlich dabei ist, es darf kein begründeter Verdacht bestehen, dass die Güter ganz oder teilweise zum Zweck der Entwicklung, der Herstellung, der Handhabung, des Betriebs, der Wartung oder der sonstigen Instandhaltung, der Lagerung, der Ortung, der Identi­fizierung, der Prüfung oder der Verbreitung von chemischen oder biologischen Waffen, von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern oder zum Zweck der Entwicklung, der Herstellung, der Wartung oder der sonstigen Instandhaltung, der Prüfung, der


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