Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 206

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Lage­rung oder der Verbreitung von Flugkörpern und anderen Trägersystemen für derartige Waffen verwendet werden würden. – Also ganz konkrete Kriterien.

Ein weiterer wichtiger Punkt aus meiner Sicht: Es darf kein eindeutiges Risiko bestehen, dass die Güter zu interner Repression, zu schwerwiegenden Menschen­rechts­verletzungen oder zu schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völker­rechts verwendet werden könnten. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Hier, Frau Kollegin Korun, haben wir erstmals die Menschenrechte im Gesetz veran­kert. Das war bisher nicht der Fall. Auch eine wesentliche Neuerung.

Ein weiteres Kriterium: Es darf kein begründeter Verdacht bestehen, dass die Güter im Bestimmungsland bewaffnete Konflikte auslösen oder verlängern würden oder bestehende Spannungen oder Konflikte verschärfen würden. – Auch ganz essenziell.

Das nächste Kriterium: Es darf kein eindeutiges Risiko bestehen, dass der ange­ge­bene Empfänger die Güter zum Zwecke der Aggression gegen ein anderes Land oder zur gewaltsamen Durchsetzung eines Gebietsanspruchs benutzen oder auf andere Weise die Sicherheitsinteressen eines anderen Landes oder die Stabilität in der Region gefährden könnte. – Also das ist ja ganz klar angeführt.

Noch ein Kriterium: Es darf kein begründeter Verdacht bestehen, dass durch den Vorgang Sicherheitsinteressen Österreichs oder anderer EU-Mitgliedstaaten verletzt werden würden oder die auswärtigen Beziehungen Österreichs erheblich gestört werden würden.

Nächstes Kriterium: Es darf kein begründeter Verdacht bestehen, dass die Güter zur Förderung des Terrorismus oder der internationalen Kriminalität verwendet werden würden.

Und es darf weiters kein begründeter Verdacht bestehen, dass die Güter zu einer Endverwendung umgelenkt werden würden, die den genannten Kriterien wider­sprechen würde. – Also aus meiner Sicht alles wesentliche Punkte.

Zur dauerhaften Entwicklung: Es darf kein begründeter Verdacht bestehen, dass der Vorgang zu einer ernsthaften Beeinträchtigung der dauerhaften Entwicklung des Be­stim­mungslandes führt. – Für mich heißt das, zusätzlich zu den genannten Kriterien wird die Endverwendung im Bestimmungsland eingehend überprüft, eingehend!

Sehr geehrte Damen und Herren, aus den genannten Kriterien und Überprüfungen geht hervor, dass wir ein Gesetz beschließen, das strenger ist als jenes davor. Stren­ger, Frau Kollegin Korun!

In Österreich erzielen wir einen Exportumsatz von in etwa 100 Milliarden €. Im Jahr 2000 betrug der Exportanteil 20 Prozent, mittlerweile sind wir bei 50 Prozent. Sehr geehrte Damen und Herren, daran sehen Sie, wie wichtig der Exportumsatz für uns Österreicher, für die Absicherung unserer Arbeitsplätze und für die Absicherung unseres Wohlstandes ist. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Windholz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.02.36

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzentwurf bedeutet die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Gleich vorweg die Kernfrage: Um wie viel machen wir mehr, als überhaupt der EU-Vorgabe entspricht? – Ich glaube, wir machen hier um vieles mehr. Die Frage ist: Wem nützt das, und wem könnte das schaden?

 


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