Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 214

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Wenn es der SPÖ, meine Damen und Herren, tatsächlich so sehr um die Männer­beteiligung in der Kinderbetreuung geht (Zwischenruf der Abg. Ablinger), dann hat es damit zu tun, dass wir die Zuverdienstgrenze möglichst abschaffen sollen, um die Männer tatsächlich dazu zu bekommen, bei den Kindern zu bleiben. Oder wenn es der ÖVP tatsächlich um die Wahlfreiheit geht, haben wir hier die Möglichkeit, wenn auch Sie zustimmen, den Frauen eine tatsächliche Wahlfreiheit zu geben. Oder – was hier natürlich auch nahe liegt – will die ÖVP lieber Frauen, die als günstige Arbeitskräfte, als günstige Vollzeitarbeitskräfte im Beruf stehen und so doch eher der Wirtschaft dienen?

Meine Damen und Herren! Im Sinne der Wahlfreiheit und der Väterbeteiligung: Stim­men Sie unserem Antrag zu! (Beifall bei der FPÖ.)

19.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Tamandl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.28.36

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Kitzmüller hat die Lage im Familienausschuss ausgebreitet. Ich möchte sagen, es ist teilweise ungeheuerlich, was Sie da von sich gegeben haben, denn die Frau Staatssekretärin hat zu einzelnen Anträgen, die von uns aus gutem Grund vertagt worden sind ... (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.)

Wenn es nämlich zur Gesetzwerdung kommt, wenn es intensive Gespräche gibt – beispielsweise, was den Jugendschutz betrifft, was die Jugendwohlfahrt betrifft –, dann ist es auch legitim, dass man sagt: Man braucht jetzt diesem Antrag nicht zuzu­stimmen, sondern man wird schauen, wie die Gespräche ausgehen. Uns ist es auch wichtig, dass sich hier bald etwas tut.

Aber zu den Anträgen, die heute vorliegen, die der Familienausschuss – und das ist ein demokratisches Recht – abgelehnt hat, möchte ich mich auf die Zuverdienstgrenze, auf die Abschaffung der Zuverdienstgrenze beziehen. Ich verhehle nicht, dass die ÖVP-Frauen, dass speziell auch meine ehemalige Kollegin Gertrude Brinek sehr stark für die Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld war. Ich muss aber dazusagen, wir haben seither eine neue Pauschalvariante mit 1 000 € für zwölf Monate plus zwei Monate, und wir haben das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Das haben wir zu dem Zeitpunkt, als auch wir für die Abschaf­fung der Zuverdienstgrenze waren, noch nicht gehabt.

Ich bin auch der Meinung, dass es nicht stimmt, was Sie sagen, nämlich dass die Väter sich an der Kinderbetreuung beteiligen würden, wenn wir die Zuverdienstgrenze abschaffen  denn ich glaube, wenn die Väter weiterhin 40 oder 38,5 oder noch mehr Stunden tätig sind, beispielsweise das einkommensabhängige Kinderbertreuungsgeld beziehen  nämlich 80 Prozent ihres letzten Verdienstes  und noch zusätzlich ver­dienen können, soviel sie wollen, dann werden die Väter keine Zeit haben, sich auch an der Kinderbetreuung zu beteiligen. Dass das gerade Sie fordern, Frau Kollegin Kitzmüller, darüber wundere ich mich sehr.

Ich bin der Meinung, dass wir beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld die Zuverdienstgrenze, nämlich die Geringfügigkeitsgrenze, brauchen. Ich bin der Meinung, dass wir im Gegensatz zu vorher, mit der 60-prozentigen Zuverdienstgrenze des Letztbezuges, eine wesentlich bessere Möglichkeit haben. Das wurde ja immer moniert, dass wir da eine starre Grenze haben. Das waren vorher 14 000 €, das sind


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