Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 215

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jetzt 16 200 €. Ich war auch immer der Meinung, man brauche da, auch für junge UnternehmerInnen, eine flexible Zuverdienstgrenze. Das haben wir erreicht.

Das wird gut angenommen, und im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Betriebe  und da sind wir alle gefordert, die in den Personalvertretungen sitzen, aber auch die in Betrieben verantwortlich sind  ein Karenzmanagement bekommen, sodass die Frau in dem Moment, wo sie weiß, sie ist schwanger, schon planen kann, wie und wann sie nach oder innerhalb ihrer Karenz wieder in das Unternehmen zurückkehren und dort Fuß fassen kann.

Ich glaube, das ist das Wichtigste, und dazu hat sich die Frau Staatssekretärin bekannt. Dafür muss man wirklich in der Gesellschaft und in der Wirtschaft noch Stimmung machen, und die Zuverdienstgrenze, meine ich, brauchen wir aus diesen Gründen, die ich Ihnen genannt habe. (Beifall bei der ÖVP. Zwischenrufe der Abg. Kitzmüller.)

19.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.31.53

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Tamandl, wenn Sie sagen, Sie vertagen dann, wenn Prozesse im Laufen sind und sozusagen das Zustimmen zu oder das Ablehnen dieses Antrages diesen Prozess unterbrechen würde, dann ist das wahrscheinlich nicht einmal die halbe Wahrheit, sondern eine Drittelwahrheit. Mein Eindruck ist ja eher, Sie vertagen dann, wenn Sie sich nicht positionieren wollen.

Vor diesem Hintergrund ist es ja sehr schön, dass wir einmal zwei Anträge der Opposition hier im Parlament diskutieren können, denn üblicherweise werden ja alle verschoben oder vertagt, sodass wir überhaupt nicht dazu kommen, sie zu diskutieren.

Ich möchte nur daran erinnern, dass das Bundesrahmengesetz seit über zwei Jahren im Ausschuss liegt – vertagt. Über dieses Bundesrahmengesetz gibt es keine Verhand­lungen, da gibt es auch keine Prozesse. Es gibt auch aktuell keine 15a-Vereinbarun­gen, die es ersetzen würden. Es ist einfach so, dass Sie da zwar inhaltlich zugestimmt haben, aber faktisch aufgrund verschiedener Zwänge – auch der Zwänge Ihrer Lan­des­parteien und der Menschen, die dort sitzen und deren Interessen – nichts weiter­geht, Sie sich aber nicht dagegen positionieren wollten. – So, aber jetzt zu den beiden Anträgen.

Zum Antrag von Kollegin Kitzmüller betreffend die Abschaffung der Zuverdienstgrenze: Ja, das Kinderbetreuungsgeld-System ist komplex. Meiner Meinung nach, unserer Meinung nach gibt es viel zu viele Varianten, wo vor allem die Betroffenen nicht mehr durchblicken können, welche die für sie beste ist, und da helfen dann auch irgendwelche Rechner im Ministerium nicht.

Ja, auch wir waren kritisch bei der Frage der Einführung der Zuverdienstgrenze, und vor allem bei den Selbstständigen hat sich gezeigt, dass es für viele wirklich sehr schwierig ist, tatsächlich einschätzen zu können, wann die Grenze erreicht ist und wie man vorgehen soll. Nichtsdestotrotz sind wir sehr skeptisch bei der Frage, diese Zuverdienstgrenze abzuschaffen.

Unser Vorschlag wäre vielmehr, eine Wahlfreiheit einzuführen, nämlich wahlweise entweder eine monetäre Zuverdienstgrenze oder eine Arbeitszeitgrenze, weil dann gibt es für alle die Möglichkeit, sich zu überlegen, maximal so und so viele Stunden zusätzlich zu arbeiten oder maximal so und so viel dazu zu verdienen. Dann wäre auch dieses Selbstständigen-Problem, das ich schon dargelegt habe, geregelt.

 


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