Das Problem bei der Abschaffung der Zuverdienstgrenze – und da gebe ich Ihnen, Frau Kollegin Tamandl, die jetzt nicht mehr da ist, aber wir haben ja im Ausschuss auch schon darüber gesprochen, recht – ist nämlich tatsächlich Folgendes: Wenn ich die Zuverdienstgrenze abschaffe, dann führt das in vielen Familien wahrscheinlich dazu, dass die Väter – aber gar nicht immer, weil sie so unwillig sind, sondern oft, weil sie einfach aufgrund der Einkommensschere, die zwischen Männern und Frauen existiert, einfach die sind, die den größeren Anteil am Familieneinkommen einbringen können –, sozusagen trotzdem weiter Einnahmen haben, aber offiziell Kindergeldbezieher sind, jedoch de facto die gesamte Kinderbetreuungslast bei den Müttern bleibt.
Das ist jedenfalls frauenpolitisch, aber aus meiner Sicht auch familienpolitisch abzulehnen, wenn man Familienpolitik so versteht, dass beide Elternteile die Möglichkeit haben sollten, Familie und Beruf zu vereinbaren. Insofern lehnen wir Ihren Antrag ab.
Zustimmen werden wir dem Antrag der Kollegin Haubner (Abg. Huber: Sehr gut!), in dem es darum geht, die Familienleistungen zu valorisieren; entsprechende Anträge haben wir ja auch schon gestellt. In diesem Zusammenhang möchte ich aber schon noch einmal eines sagen: Ich glaube, mit der Valorisierung alleine ist es nicht getan. Wir alle wissen, dass der FLAF massiv überschuldet ist, und das wird sich auch nicht ändern, auch wenn im Ausschuss versucht wurde, uns irgendwie den Druck zu nehmen.
Tatsächlich waren das keine sehr schlüssigen Antworten von Ihnen, Frau Staatssekretärin, und das heißt, man muss sich da mehr überlegen als nur die Valorisierung. Man muss sich überlegen, wie man Familienleistungen künftig gestalten kann. Da gibt es jetzt demnächst die Datenbank, wo dann endlich einmal ein Überblick bestehen wird, wo, in welchem Bundesland, man welche Familienleistungen bekommen kann.
Dann kann man auch wirklich darüber diskutieren, wie es denn mit den Familienleistungen weitergehen soll. Da spreche ich nicht nur von den monetären, also von den Geldleistungen, sondern da spreche ich vor allem auch von Infrastruktur – und das führt mich wieder zum Bundesrahmengesetz zurück, denn da besteht dringender Handlungsbedarf.
Auch wenn immer wieder von MinisterInnen, wie beispielsweise der Frauenministerin oder auch dem Wirtschaftsminister, angedeutet wird: Ja, da muss man umdenken, da braucht es mehr Infrastruktur – der Wirtschaftsminister hat es sowieso schon wieder zurückgenommen –, dann müssen da auch Taten folgen. Und die Tat darf nicht sein, den Zuschuss zur Kinderbetreuung 2010 auslaufen zu lassen und nicht zu verlängern, sondern die Tat muss erstens sein, Geld in die Hand zu nehmen und in den Ausbau von Kinderbetreuung zu investieren und zum anderen natürlich auch darauf zu achten, wie man denn insgesamt die Qualität der Kinderbetreuungseinrichtungen, die Betreuungsqualität, die Qualität auch für das Personal dort verbessern kann.
In diesem Sinne erinnere ich Sie auf diesem Weg an unseren Antrag betreffend das Bundesrahmengesetz. Wir werden diesen im nächsten Ausschuss, der hoffentlich bald kommt und nicht erst in einem halben Jahr, wieder auf die Tagesordnung setzen lassen und werden dann sehen, wie Sie sich diesmal dazu positionieren werden. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Huber.)
19.37
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Binder-Maier. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite