Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 1130 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Abstimmung über Fristsetzungsanträge
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über die Fristsetzungsanträge, die ich jeweils einzeln vornehmen werde.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Mag. Stefan, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 742/A der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) geändert wird, eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen.
Hiezu ist namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da das Verlangen auf namentliche Abstimmung von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag eine namentliche Abstimmung durchzuführen.
Ich gehe daher so vor.
Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte. Sie tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen Stimmzettel. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Fristsetzungsantrag stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.
Ich ersuche nunmehr den Schriftführer Abgeordneten Zanger, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Herr Abgeordneter Jakob Auer wird ihn später ablösen. – Bitte.
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(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Jakob Auer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die Stimmabgabe ist beendet.
Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenauszählung vornehmen.
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