Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 21

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Wenn ich jetzt davon absehe, dass wir gerade ver­suchen, verschiedenste gesetzliche Bestimmungen in einer eigenen Arbeitsgruppe an­zugleichen, damit es nicht zu doppelten Aufgabenstellungen kommt, wenn ich das jetzt also kurz ausklammere – da gibt es einige konkrete Projekte, die dort vorangetrieben werden –, vertraue ich am meisten auf die Transparenzdatenbank und darauf, dass wir, wenn diese ihren Auftrag erfüllen soll, auch von den Gemeinden und Ländern die Daten erhalten, damit man sieht, wer dieselbe Sache von drei Seiten fördert. Es kann manchmal sinnvoll sein, das zu vereinfachen und auf eine Stelle zu reduzieren, aber es kann manchmal auch sinnvoll sein, eine gute Sache unter verschiedenen Aspekten vo­ranzutreiben, etwa im Bereich der Forschung oder auch in anderen Bereichen. Manch­mal kann uns das die Augen dahin gehend öffnen, wie oft, zwar gut gemeint, dasselbe Anliegen durch verschiedene Förderungen, je nachdem, welchen Schwerpunkt jemand gerade regional setzt, unterstützt wird.

Ich glaube also, wenn die Transparenzdatenbank die Gemeinde- und Länderdaten voll mit einbezieht, dann ist das der richtige Weg, denn Scheinwerfer darauf richten und Transparenz ist immer der erste Weg, jemanden zu überzeugen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Scheibner, bitte.

 


Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Bundeskanzler, Sie haben in Ihrer Re­gierungserklärung, auch bei Ihrem Amtsantritt und danach immer wieder versprochen, dass es eine Verwaltungsreform geben wird – dringend notwendig schon seit vielen Jahren. Es gab Österreich-Gespräche, Arbeitsgruppen, und letztlich haben Sie auch bei der Budgetsanierung, beim Sparpaket versprochen, dass 60 Prozent der Einspa­rungen über Einnahmenkürzungen und vor allem auch durch eine Verwaltungseinspa­rung erfolgen werden.

Wir haben gesehen, dass das leider nicht umgesetzt worden ist, sondern dass es zwar Ausgabenkürzungen und Einnahmenerhöhungen gegeben hat, aber die Verschwen­dung in der Verwaltung nach wie vor gegeben ist.

Sie haben jetzt gesagt: die Bundesländer und alle anderen, die das verhindern. Sie sind Bundeskanzler der Republik Österreich – hier ist der Verfassungsgesetzgeber. Das heißt, wir könnten durch gesetzliche Maßnahmen auch eine Verwaltungsreform umsetzen. Sind Sie bereit und haben Sie vor, noch in dieser Legislaturperiode gemein­sam mit dem Nationalrat echte Einsparungen durch eine moderne, effiziente Verwal­tung zu erzielen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Wenn jene Einsparungen, die wir etwa bis 2015 vornehmen, die aber schon in den nächsten Jahren mit signifikanten Zahlen im Rah­men des Abbaus von Beamten im Bereich der Verwaltung ihren Niederschlag finden sollten, massiv vorangetrieben werden und nicht auf Widerstand stoßen, weil etwa die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und die zuständige Ministerin da sehr kollegial vor­gehen, dann hat dies nicht denselben Aufmerksamkeitsgrad, aber sinnvoll ist es trotz­dem, dort mit 2 000 Leuten herunterzufahren, um dafür genügend Lehrerinnen und Lehrer für unsere vielen Projekte, die wir dort haben, zum Beispiel im Ganztagsbereich oder im Bereich der Gemeinsamen Schule, zur Verfügung zu haben. Es gibt also auch viele Erfolge, die sich durchaus sehen lassen können, aber es sind dies eben Berei­che, die nicht so sehr in Streit stehen, dass sie dieselbe Aufmerksamkeit genießen.

Jene Punkte, die Kompetenzen mit den Bundesländern betreffen, erfahren viel mehr Aufmerksamkeit, und da möchte ich der Frage gar nicht ausweichen: Ja, ich wäre zum


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