Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:
Antrag 1493/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Erstellung eines Masterplans für internationale Leitbetriebe in Österreich.
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Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Um die Punkte 26 und 27 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen.
Bei den Punkten 26 und 27 handelt es sich um die Berichte des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler (1131 der Beilagen) sowie
das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer (1132 der Beilagen).
Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 7 und 8, 9 bis 12, 13 und 14, 15 und 16, 18 und 19 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 112 Minuten, FPÖ 100, Grüne 88 sowie BZÖ 84 Minuten.
Für die Dauer der Fernsehübertragung durch den ORF bis 13 Uhr wurde für die Debatte zu Tagesordnungspunkt 1 folgende Redeordnung vereinbart: eine Runde mit je 9 Minuten, ein Regierungsmitglied SPÖ 9 Minuten, eine Runde mit je 6 Minuten und weitere Redezeit pro Fraktion 12 Minuten.
Der vorsitzführende Präsident verteilt jeweils spätestens vor Beginn der letzten Runde – nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden – die für die letzte Runde verbleibende Redezeit so, dass sie zu gleichen Teilen allen fünf Fraktionen zur Verfügung steht.
Tatsächliche Berichtigungen werden erst nach Ende der Fernsehübertragung aufgerufen.
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