Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 50

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beitnehmerinnen und leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass sich das Lohn- und Gehaltsgefälle auch in anderen Ländern verbessern wird.

Sehr geschätzte Damen und Herren, Österreich ist im Vergleich zu anderen Länder der Europäischen Union ein kleines Land. (Ruf bei der FPÖ: Sie können schon aufhören!) Die Europäische Union, die Arbeitsmärkte rücken immer mehr und mehr zusammen, und immer mehr junge Menschen haben auch das Bedürfnis, in anderen Ländern Eu­ropas eine Zeit lang tätig zu sein, einer Arbeit, einer Beschäftigung nachzugehen, die Sprache zu lernen, die Arbeitsentwicklung in einem anderen Land kennenzulernen. Das bedeutet, dass sie sich weiterentwickeln – sozial, politisch, kulturell –, und das fin­de ich gut so, das ist richtig und notwendig.

Es müssen aber auch Maßnahmen gesetzt werden und es muss Vorsorge dafür ge­troffen werden, dass ganz einfach die Gesetze und die Entlohnung, die es in Öster­reich gibt, auch für diese Menschen zur Anwendung kommen.

In Österreich haben wir dank starker Gewerkschaften, dank einer hervorragenden So­zialpartnerschaft und dank einer Bundesregierung, die von einem sozialdemokrati­schen Bundeskanzler geführt wird, sehr viel für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mer erreichen können. Genau deshalb ist es auch notwendig, dass alle Menschen, die zu uns arbeiten kommen, entsprechend entlohnt werden und dass die österreichischen Arbeitsregeln auch für diese Menschen Anwendung finden.

Wir haben ja in Österreich schon sehr viele Maßnahmen im Zusammenhang mit Schwarzunternehmertum und Schwarzbeschäftigung gesetzt. (Ruf bei der FPÖ: Wel­che?) Im Jahre 2007 haben wir mit der Verpflichtung des Arbeitgebers, neu in den Be­trieb kommende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Sozialversicherung anzumelden, und zwar schon vor Arbeitsantritt, einen großen, wichtigen und richtigen Schritt gesetzt. Wir haben darüber hinaus auch im Zusammenhang mit den Leistungen und Beschäftigungen am Bau im September 2009 ein Gesetz geschaffen, das durch die Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge bei Weitergabe der Erbrin­gung von Leistungen am Bau für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenfalls Verbesserung gebracht hat. Daher ist die heutige Gesetzesvorlage ein weiterer wichti­ger und richtiger Schritt.

Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit auch sehr herzlich bei den Sozialpartnern dafür bedanken, dass sie so hervorragende Vorbereitungsarbeit geleistet haben. An den Dank an die Sozialpartner möchte ich auch den Dank an Bundesminister Hunds­torfer und – in dessen Spiegelressort – an Bundesminister Mitterlehner anschließen. – Herzlichen Dank! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wir sind das einzige Land in der Europäischen Union, das so gut gerüstet in die Ar­beitsmarktöffnung geht. Ich darf wirklich mit Stolz festhalten, dass diese noch nicht be­schlossene Regierungsvorlage schon der absolute Renner im Bereich des Europäi­schen Gewerkschaftsbundes ist (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: „Der absolute Renner“!), weil uns viele Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen anderer Länder um dieses Gesetz beneiden. Ich denke daher, dass es beispielgebend sein soll und Mut machen soll, auch in anderen Ländern Gesetze in diese Richtung zu verabschieden. Wir können stolz darauf sein. – Das möchte ich noch einmal zum Ausdruck bringen. (Beifall bei der SPÖ.)

Was beinhaltet dieses Gesetz in aller Kürze? (Abg. Lausch: Da sind Sie eh schnell fertig!) Es wird künftig der Grundlohn laut Einstufung für nach Österreich überlassene oder entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kontrolliert. Das Kompetenzzen­trum ist in der Wiener Gebietskrankenkassa angesiedelt.

Ich möchte eine kritische Bemerkung, die auch im Ausschuss gemacht worden ist, noch einmal aufgreifen. Kritisiert worden ist, dass der Grundlohn herangezogen wird,


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