Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 54

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60 000 Beschäftigte mehr. Das sind positive Zahlen, und die sollten wir auch gemein­sam in diesem Sinne zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordne­ten der SPÖ.)

Das heißt, Österreich ist besser aus dieser schwerwiegenden Wirtschafts- und Finanz­krise herausgekommen als so manch andere europäische Länder. Regierung und Par­lament haben während der Krise mit den Arbeitsmarktpaketen und Konjunkturprogram­men die richtigen Maßnahmen gesetzt. Unsere Unterstützung gilt natürlich all jenen, die noch keinen Job gefunden haben, die noch auf Jobsuche sind (Abg. Lausch: Da werden sie sich freuen, da gibt es viele davon!); die Voraussetzungen zum jetzigen Zeitpunkt sind jedenfalls gut. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Am 1. Mai wird für acht europäische Länder der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt ermöglicht. Es sind jene Länder, die vor sieben Jah­ren der Europäischen Union beigetreten sind, nämlich Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Polen, Estland, Lettland und Litauen. Schon beim Beitritt dieser Länder war klar, dass es eine maximale Übergangsfrist beim Arbeitsmarkt für den Zugang zum Arbeitsmarkt von sieben Jahren gibt. Österreich hat diese Maximalfrist von sieben Jah­ren voll ausgeschöpft, das muss auch die FPÖ wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Mit dem nun vorliegenden Gesetz sind wir sehr gut vorbereitet. Ich darf zwei we­sentliche Punkte erwähnen: Es wird verhindert werden, dass es einen Missbrauch bei der Unterschreitung unserer Löhne und Gehälter gibt, und es wird einen fairen Um­gang im Bereich unserer Unternehmen und unserer Betriebe geben. Das heißt, die Wettbewerbsverzerrung wird größtmöglich ausgeschaltet.

Was heißt das im Detail? – In Österreich sind Arbeitnehmer durch das österreichische Arbeitsrecht und durch flächendeckende Kollektivverträge gut geschützt. Diese Stan­dards gelten ab 1. Mai auch für ArbeitnehmerInnen aus den genannten Ländern. Es wird zum Beispiel die Unterschreitung des Grundlohnes strafbar gemacht. Grundlohn bedeutet: Mindestbruttolohn nach Kollektivvertrag, Überstundenentgelte werden be­rücksichtigt – das ermöglicht auch ein rasches Handeln in diesem Bereich, meine Da­men und Herren –, und eine korrekte Einstufung ist zu beachten.

Wie hoch sind die Strafen? – Sie bewegen sich von 1 000 bis 10 000 € im Wiederho­lungsfall und bei mehr als drei betroffenen Arbeitnehmern von 2 000 bis 20 000 €. Das sind Strafmaßnahmen, die in diesem Zusammenhang sicherlich gerechtfertigt sind. Wir können damit verhindern, dass es zu einem Lohn- und Sozialdumping in diesem Be­reich kommt.

Die zuständigen Behörden sind einerseits ein eingerichtetes Kompetenzzentrum bei der Wiener Gebietskrankenkasse und die Finanzpolizei, andererseits für in Österreich versicherte Arbeitnehmer unsere Gebietskrankenkasse oder im Baubereich die Bauar­beiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse. Die Strafbehörde wird die Bezirkshauptmann­schaft sein.

Wie sieht der Schutz für unsere Betriebe aus? Das ist auch ein wichtiger Punkt bei diesem Gesetz. – Ausländische Unternehmen müssen Lohnunterlagen in Deutsch am Arbeitsort in Österreich bereithalten. Es ist zum Beispiel möglich, dass es eine Bau­stellen-Kontrolle direkt vor Ort gibt, bei der auch Dienstzettel und Bankbelege sofort vorgelegt werden müssen. Es wird eine Untersagung der Dienstleistung geben, wenn eine Bestrafung erfolgt, weil der Grundlohn von mehr als drei Arbeitnehmern oder wiederholt unterschritten wird. Die Bescheid-Zustellung ist auch am Einsatzort möglich. Auch der Begriff der Sicherheitsleistung ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen. Es kann auf den Werklohn zugegriffen werden, wenn der Verdacht auf eine Grundlohn-Unterschreitung besteht beziehungsweise eine Strafverfolgung nur erschwert möglich


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