gensatz zum Ministerialentwurf jetzt leider nicht mehr enthalten. Auch diesbezüglich – Überraschung! Überraschung! – war es die ÖVP, die verhindert hat, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig eher zu ihrem Recht kommen.
Meine Damen und Herren, es ist gut, dass es endlich möglich ist, Löhne in Österreich behördlich zu kontrollieren, dass Unterbezahlung bestraft wird. Es ist leider nicht gut, dass dieses Gesetz nicht ganz so effizient gestaltet sein wird, wie wir Grüne uns das erhofft haben. Es ist bedauerlich, dass wieder einmal klar wurde, in wessen Interesse die ÖVP Politik macht. Offenbar gibt es viele Unternehmen in Österreich, die davon profitieren, dass sie Lohndumping betreiben, und offenbar haben es sich diese Unternehmen auch einiges kosten lassen, dass das so bleibt.
Ich denke aber, dass diese Strategie nach hinten losgeht und dass man mittlerweile in Ihren eigenen Reihen zu murren beginnt, weil es auch ein Nachteil für faire Unternehmer und Unternehmerinnen ist, wenn sie in Konkurrenz stehen zu jenen, die hemmungslos Lohn- und Sozialdumping betreiben. Ihre Strategie ist sicher eine kurzsichtige, und es ist wirklich gut, dass es Ihren eigenen Leuten mittlerweile reicht.
Herr Abgeordneter Riepl hat im Ausschuss zugestanden, dass dieses Gesetz baldigst verbessert werden soll, weil es eben noch viele Lücken hat. Wir Grünen sehen das auch so. Dieses Anti-Lohn- und Sozialdumpinggesetz ist ein erster Schritt, aber je schneller wir den nächsten machen, desto besser für alle Beschäftigten in unserem Land und desto besser auch für die fairen Unternehmer und Unternehmerinnen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
11.17
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Abänderungsantrag, der verteilt worden ist, steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Schatz, Öllinger, Freundinnen und Freunde
zum Bericht des Sozialausschusses über den Antrag Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – LSDB-G) (1076 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichts (1094 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage 1076 der Beilagen betreffend Bundes(verfassungs)gesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – LSDB-G) (1076 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichts (1094 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In Art 1 Z 8 werden in § 7e Abs. 1 die Worte „nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag in Österreich zustehenden Grundlohns unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien“ durch die Worte „nach den österreichischen Rechtsvorschriften gebührenden Entgelts“ ersetzt.
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