Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 65

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hat in ihrer ersten Stellungnahme davon gesprochen, dass es inländerdiskriminierend wäre, weil zwar scharfe Strafen, scharfe Kontrollen und scharfe Bestimmungen enthal­ten sind, die gegen inländische Firmen exekutiert werden können – aber wie werden die gegen ausländische Firmen exekutiert? Da bin ich aber gespannt! (Abg. Strache: Gar nicht! Das ist es nämlich!)

Die ausländischen Firmen müssen hier Aufzeichnungen in deutscher Sprache führen und bereithalten. – Na, wunderbar! Und Sie werden dann in Ungarn in den Firmen in der Lohnbuchhaltung kontrollieren, ob diese Aufzeichnungen den tatsächlichen Zah­lungsflüssen entsprechen. Sie werden dann feststellen, ob die Einstufung so stimmt. Das ist in Ungarn besonders leicht, wo es überhaupt keine mit unserer vergleichbare Ausbildungsordnung gibt. Wenn so ein ungarischer Lehrling in Österreich in dieser „deutschen“ Aufzeichnung geführt wird, dann muss er hier ungefähr 800 € als Bauar­beiter mindestkollektivvertragsrechtlich bekommen. Ob er jetzt Vizepolier ist oder Fach­arbeiter – das werden Sie kontrollieren mit einem ungarischen Dienstnehmer, der nicht einmal der deutschen Sprache mächtig ist?

Mit Ungarn gibt es nicht einmal ein Verwaltungsvollstreckungsübereinkommen. Das heißt: Strafen können Sie gar nicht exekutieren, es gibt nicht einmal Ansätze von Ver­einbarungen über Kontrollen von Lohnaufzeichnungen, von Kassenanmeldungen und so weiter. Wir haben also ein Gesetz, das undurchsetzbar ist, das überhaupt nichts bringt und das – das ist auch ganz wichtig! – dem Markt völlig zuwiderläuft. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein Gesetz kann ich umso weniger durchsetzen, umso stärker es gegen die Macht des Marktes geht. Klubobmann Strache hat das ja schon dargelegt. Wir gehen von Nach­barländern mit durchschnittlichen Gehältern für klassisch betroffene Entsendungsberu­fe, wie Bauarbeiter und dergleichen, von 450 €, 500 €, 550 € – aber das ist schon das oberste – im Monat aus. Und hier in Österreich liegen wir kollektivvertraglich mindes­tens bei 1 100 € netto hinauf bis 1 600 €. Wir haben ein Gefälle von 1 : 3, 1 : 4, 1 : 5 – je nach Land.

Dass sich da der ungarische Dienstgeber, der mit seiner Baufirma oder mit seiner Schlosserei in Österreich Aufträge annimmt, daran hält, nur weil er lieb ist und sagt: Ich zahle freiwillig das Vierfache, nur damit der österreichische Sozialminister eine Freude hat!, das glauben Sie doch selber nicht. Das glauben Sie doch selber nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn das so gegen den Markt läuft, da findet jeder – auch ein einigermaßen Ehrli­cher – Mittel und Wege – und wie die sind, das möchte ich hier gar nicht unter dem Schutz der Immunität darstellen –, das zu umgehen. Das ist ja selbst für das Sozialmi­nisterium erkennbar, dass man Aufzeichnungen führt und etwas ganz anderes macht.

Zusammengefasst: Die Rechtfertigung für dieses Gesetz ist in einem schönen Rahmen mit den Gründen, die wir heute unter anderem vom Bundeskanzler gehört haben, dass alles besser sei, dass wir ja keine Eurobonds einführen, dass wir weiterhin die Löhne durch die Kollektivvertragspartner autonom in Österreich regeln. Das alles ist ein schö­nes Sagen, nur ist das alles nicht wahr.

Wir wissen, in den entsprechenden Ausschussberichten der EU-Kommission ist alles schon enthalten, das in Richtung Wirtschaftsregierung geht. Es geht um eine zentrale Steuerung der Löhne, es geht um eine zentrale Steuerung der Steuerbemessungs­grundlagen, der Steuersätze und so weiter. Nur hier wird uns gesagt: Nein, nein, alles nichts, Österreich wird das verhindern! (Abg. Dr. Rosenkranz: Ein Veto ...!)

Und das beste Beispiel, das die Kollektivverträge ausgehöhlt und unserer Entschei­dungsgewalt entzogen werden, ist das Lohndumping, das jetzt kommt, indem wir uns,


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