Teil der Firmen zahle korrekt, halte sich an Kollektivverträge, zahle regelmäßig Abgaben, Steuern und Ähnliches. Ich stimme ihm zu: Es ist so! Natürlich ist es so, aber es gibt auch ein paar Firmen, die das nicht tun, und genau darum geht es bei dieser Diskussion: um diejenigen, die sich heute schon an den Bestimmungen vorbeischwindeln, und auch um diejenigen, die sich möglicherweise morgen oder ab dem 1. Mai nicht an die Regeln halten. Um da mehr Klarheit und mehr Sicherheit zu haben, gibt es heute diese ganz wichtige Vorlage des Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes.
Wie schaut es in der Praxis aus? – In der Praxis schaut es heute schon so aus – und es kann natürlich auch morgen und übermorgen so sein –, dass es in einem Betrieb – beispielsweise in einem Produktionsbetrieb in Wien, und ich kenne diesen Betrieb mittlerweile, und ich erzähle jetzt etwas, was wirklich passiert – normale Arbeitnehmer gibt, die dort in der Produktion tätig sind, und plötzlich kommen Leiharbeiter dazu, die weniger verdienen, und plötzlich kommen andere Gruppen von Arbeitnehmern, die in der Produktion mitarbeiten, dazu, die noch weniger verdienen, und plötzlich gibt es da auch welche, die, wenn man sie fragt – Kontrollen der KIAB und der Gebietskrankenkasse haben das vor wenigen Tagen erst festgestellt –, sagen: Ich bin selbständig tätig, ich bin da weder Leiharbeiter noch Stammarbeiter, ich arbeite da als Selbständiger!
All das wird jetzt leichter zu kontrollieren sein! Denn: Egal, wer beschäftigt wird und welchen Status jemand hat, man muss sich an die Regeln halten und an die Grundlöhne halten, die bei uns gelten.
Das Zweite ist die Frage der Einstufung. Auch das ist in diesem Gesetz vorgesehen. Es wird nicht mehr möglich sein – auch das erleben wir in der Praxis immer wieder –, dass Hilfsarbeiter, dass unqualifizierte Arbeitnehmer angestellt werden, die aber in Wirklichkeit Facharbeit leisten und eigentlich einen Facharbeitermindestlohn bekommen müssten. Auch da gibt es in Hinkunft – momentan noch nicht! – eine bessere Bekämpfungsmöglichkeit.
Das Risiko war bis jetzt, wenn man erwischt wurde, dass man zu wenig Lohn bezahlt hat, dass man notfalls nachzahlen musste. Das war das Risiko, das bis heute ein Unternehmer hatte. Künftig wird neben der Nachzahlung auch die Möglichkeit einer Strafe bestehen, die zu bezahlen sein wird. Das Strafausmaß geht im extremsten Fall bis 50 000 €. Und es gibt in bestimmten Fällen sogar, wenn man sich nicht an die Bestimmungen des heute zu beschließenden Gesetzes hält, die Möglichkeit, einen Entzug der Gewerbeberechtigung auszusprechen. Also ganz gravierende Sanktionen, die theoretisch heute im Gesetz stehen und in der Praxis auch Wirklichkeit werden können.
Eine große Herausforderung für die Umsetzung dieses Gesetzes wird die Lösung der Frage sein: Wie gelingt die Zusammenarbeit der Behörden? Wir haben auf der einen Seite die Finanzpolizei oder die KIAB, und wir haben auf der anderen Seite die Organe der Gebietskrankenkassen. Wir haben darüber hinaus das Arbeitsinspektorat, das auf die gesundheitliche Situation Bedacht nimmt. Und wir haben die Strafbehörden. Es wird eine große Herausforderung sein, die Zusammenarbeit dieser Behörden zu organisieren.
Ich denke, es wird auch notwendig sein, eine Evaluierung dieses Gesetzes in den nächsten Monaten zu machen, laufend und begleitend, um zu sehen, ob es wirklich ein Instrument ist, das im positiven Sinne hilft, oder ob Nachjustierungen notwendig sind.
Wichtig ist es mir noch, darauf hinzuweisen, dass die Strafbarkeit klarerweise nur für den Grundlohn gilt. Aber ein arbeitsrechtlicher Anspruch besteht trotzdem auch für Zulagen, Frau Kollegin Schatz! Also, man kann all die Dinge auch einfordern, auch was die Nachforderung der Sozialversicherungsbeiträge betrifft, nur: Gestraft kann man nicht werden! Aber wir werden einmal schauen, wie das ausschaut.
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