Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 116

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages 1068 der Beilagen ge­mäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich lasse jetzt über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales abstimmen, wonach der vorliegende Staatsvertrag im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Z 3 Bundes-Ver­fassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

14.32.116. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1069 d.B.): Internationale Arbeitsorganisation (IAO); Übereinkommen (Nr. 187) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz; Empfehlung (Nr. 197) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (1091 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich mache darauf aufmerksam, dass aller Voraussicht nach in wenigen Minuten wieder eine Abstimmung stattfinden wird.

Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. 4 Minuten frei­willige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.32.57

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Ho­hes Haus! Arbeit ist wichtig. Und es ist wichtig, dass arbeitende Menschen so lange wie möglich dem Erwerbsleben erhalten bleiben können.

Wenn wir uns die Realität ansehen, dann ist das gesetzliche Pensionsalter 60 und 65 Jahre, aber in Wirklichkeit gehen Frauen durchschnittlich mit 57 Jahren in Pension und Männer schon mit 59 Jahren. Das gehört verändert.

Seit 2011 gilt das Prinzip Rehabilitation vor Invalidenrente, und das ist gut so und wich­tig. Ich habe auch selbst erlebt, dass behinderte Menschen, auch junge behinderte Menschen nach einem Motorradunfall beispielsweise, die in einem Rehabilitationszen­trum landen, gleich einmal in Pension geschickt werden. Damit tut man ihnen jedoch nichts Gutes, denn mit dieser Sozialleistung verlieren sie auch die sozialen Kontakte. Sie sind zu Hause, verdienen weniger Geld und empfinden auch weniger Sinn im Le­ben. Deshalb ist das Prinzip wichtig: Rehabilitation vor Invalidenpension.

Was wir heute beschließen, ist ein internationales Abkommen der EU zum Arbeitneh­merschutz, den ich sehr wichtig finde. Vorgesehen ist, dass die Rahmenbedingungen des Arbeitsumfeldes im Bereich der Gesundheit und der Sicherheit verbessert werden. Weiters sollen auch Programme entwickelt werden, die dazu führen, dass Krankheiten minimiert, Unfälle und schließlich auch Todesfälle verhindert werden. Es braucht mehr Prävention im Arbeitsleben, damit Leute länger und sicherer arbeiten können. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Dr. Karlsböck.)

14.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Vock. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite