Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 118

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Ich habe im Ausschuss gefragt, was aus dieser Evaluierung geworden ist, und dort noch keine Antwort bekommen. Deshalb frage ich Sie heute noch einmal, ob das be­reits vorgenommen worden ist. Sie haben gesagt, es wird laufend evaluiert, aber ich denke, das war nicht ganz das, was wir ursprünglich damit intendiert haben.

Ein zweiter Punkt vielleicht noch: Ich denke auch, dass sich Österreich im internationa­len Vergleich bezüglich Arbeitsschutzmaßnahmen durchaus sehen lassen kann. Aller­dings sind diese Maßnahmen leider oft nur dann wirksam, wenn es auch die entspre­chenden Beratungen in den Unternehmen gibt, wenn es auch die entsprechenden Kontrollen gibt. Dazu braucht es Personal. Insofern würde ich anregen, dass wir künftig durchaus auch budgetär eine positive Personalentwicklung, also auch Personalauf­stockungen im Bereich der Arbeitsinspektion vorsehen. – Danke. (Beifall bei den Grü­nen.)

14.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Dolinschek zu Wort gemeldet. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.41.11

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! (Abg. Steibl: Sigisbert, reg dich nicht zu sehr auf!) Ein internationales Abkommen zum Arbeitnehmerschutz ist – das sagt schon der Name – international, geht weit über Eu­ropa hinaus. – Das ist einmal das eine. Und Verbesserungen des Arbeitnehmerschut­zes müssen uns immer ein wichtiges Anliegen sein.

Wir brauchen unser Licht nicht unter den Scheffel zu stellen, denn Österreich hat hier eine Vorbildfunktion. Darauf können wir stolz sein. (Beifall der Abg. Ursula Haubner.) Es sollen aber alle Vorkehrungen und Aktivitäten getroffen werden, die den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Menschen am Arbeitsplatz, in ihrer beruflichen Tätig­keit zum Ziel haben. Die Zeiten ändern sich, es gibt verschiedene gefährliche Güter, die immer wieder auf den Markt kommen und mit denen die einzelnen Arbeitnehmer auch hantieren müssen. Sichere und gesunde Arbeitsplätze müssen Priorität haben. Sie haben in Österreich Priorität, und erfreulich ist auch – das muss ich jetzt noch sagen –, dass sämtliche Bestimmungen dieses Übereinkommens in Österreich bereits umgesetzt und in Kraft getreten sind. (Beifall beim BZÖ.)

14.42

14.42.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 1069 der Beila­gen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich lasse jetzt über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales abstimmen, wonach der vorliegende Staatsvertrag im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Z 3 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, die Empfehlung Nummer 197 über den Förderungsrahmen für den Arbeits­schutz in 1069 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

 


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