Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 123

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Bezüglich der Maßnahmen gegen Armut und Bekämpfung sozialer Ausgrenzung: Die Analyse ist absolut richtig – absolut richtig in der Hinsicht, dass zu wenig unternommen wird. Es sind einige Maßnahmen enthalten, die wir unterstützen können, wie zum Bei­spiel den gesetzlichen Mindestlohn, den One-Stop-Shop bei Sozialleistungen und vie­les andere mehr. Aber was wir nicht unterstützen, ist eine generelle Grundsicherung, und daher werden wir diesem Antrag nicht zustimmen.

Zum zweiten Antrag, der Mindestsicherung 14 Mal ausbezahlt: Für uns stellt sich die Frage nicht, weil wir seitens des BZÖ einen anderen Zugang haben, wenn es darum geht, Hilfe in Notsituationen beziehungsweise bei vorübergehender Arbeitslosigkeit zu leisten. Wir haben unser Modell des sogenannten Bürgergeldes, einer Sozialhilfe, die an eine Gegenleistung gekoppelt ist, und zwar an eine Gegenleistung in Form von Ar­beit, nämlich Arbeit entsprechend der Qualifikation. Das kann gemeinnützige Arbeit oder qualifizierte Teilzeitarbeit sein. Es wird ein einheitlicher Pauschalbetrag an eine Gegenleistung in Form von Arbeit gekoppelt, und wer eine Arbeit nicht annimmt oder nicht arbeiten will, dem wird dieses sogenannte Bürgergeld gekürzt. Es ist damit in Form einer finanziellen Zuwendung ein Anreiz, zu arbeiten, vorhanden. Denn: Leistung soll sich lohnen! Und vor allem soll damit, was ganz wichtig ist, erreicht werden, dass die Menschen nicht zu lange aus dem Arbeitsprozess herausgenommen werden. (Bei­fall beim BZÖ.)

Wenn dieses Bürgergeld umgesetzt wird, dann ist das, glaube ich, eine gute Lösung, ein guter Beitrag dazu, dass Menschen vorübergehend geholfen wird und dass verhin­dert wird, dass Menschen längere Zeit in einem Arbeitslosenprozess verharren und von Almosen der öffentlichen Hand leben müssen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

14.58

14.58.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht eine der Berichterstatterinnen ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nur zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1095 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1096 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen zur Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung eines Dringlichen Antrages gemäß Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfin­den kann.

15.00.02Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz- und Antikorruptionspaket (1494/A)(E)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selb­ständigen Antrags 1494/A(E).

 


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