Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 142

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übt worden in einem Maße, wie es zum Teil auch nicht erträglich war, und so ist in vie­len Bereichen das berühmte Kind mit dem Bade ausgeschüttet worden.

Meine Damen und Herren! Vertretung von Interessen ist nicht nur legitim, sondern notwendig! (Beifall bei der ÖVP.) Ich gehe einmal davon aus, dass jede und jeder von uns hier herinnen Interessen vertritt, nämlich eigene Überzeugungen, vielleicht auch Interessen, die an ihn oder sie von Dritten herangetragen wurden und von denen sie überzeugt wurden, dass es richtig ist, diese zu vertreten. Es ist nicht nur legitim, son­dern unsere Pflicht, solche Interessen zu vertreten!

Es ist auch legitim, wenn Privatpersonen oder Firmen im Auftrag von Dritten Interessen vertreten und diese an die Politik herantragen – also sogenannte Lobbyisten, wie man gemeinhin diese Berufsgruppe bezeichnet. Das ist eine anständige Tätigkeit, das ist ein anständiger Beruf, allerdings verlangt diese Tätigkeit – und da hat die Frau Minis­terin schon reagiert –, nachdem sie ja auch immer breiter angelegt ist und immer mehr solche Firmen und Personen tätig werden, nach mehr Transparenz, als wir es heute haben, weil man bei einem Lobbyisten wissen muss, für wen der oder die jetzt gegen­über der Politik tätig ist. Aber an sich sind – nur ist dieses Wort leider in den letzten Ta­gen und Wochen ständig fast schon als Schimpfwort verwendet worden – Lobbying, Lobbyismus, Interessenvertretung nichts Unanständiges, sondern eine durchaus an­ständige Tätigkeit. Wenn sie mit der nötigen Transparenz versehen ist, ist dagegen über­haupt nichts zu sagen.

Nur hat das ja alles nichts mit der offensichtlichen Tatsache zu tun, dass sich leider ein aus unseren Reihen kommender Politiker hat kaufen lassen, sage ich, mit der offen­sichtlichen und behaupteten Tat. Das ist ja etwas ganz anderes, und da brauchen wir überhaupt nicht darüber zu diskutieren, dass das nicht nur nicht in Ordnung ist! Und wenn es, wie von vielen Juristen behauptet wird, tatsächlich so ist – und es ist auch so –, dass nach unserem Strafrecht diese Tat, zumindest bis zu dem Punkt, wohin sie geführt hat, nicht strafbar ist, dann sollten wir uns selbstverständlich dringend und rasch zusammensetzen und diese Lücke im österreichischen Strafrecht schließen, überhaupt keine Frage! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Bucher: Das habt ihr ja nicht wol­len! – Abg. Öllinger: Das wurde ja von Ihnen geschaffen!)

Da ich vorhin gesagt habe, wir haben rasch auf den Einzelfall bei uns im Klub reagiert: Auch vorgestern haben wir in unserer Klubsitzung rasch reagiert mit einer Deklaration, die wir einstimmig beschlossen haben, in der wir uns ganz klar dazu bekannt haben, nicht nur das Antikorruptionsstrafrecht auszuweiten (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosen­kranz), sondern auch bei den meldepflichtigen Tätigkeiten Lücken zu schließen, auch die außerberufliche Immunität – die wirklich obsolet und überholt ist – endlich abzu­schaffen, ein Lobbyinggesetz – wie von der Ministerin vorgeschlagen – zu schaffen, selbstverständlich auch die Parteispenden offenzulegen und auch bei dem Thema Re­gierungsinserate – weil es vorher schon mehrfach angesprochen wurde – jene Trans­parenz walten zu lassen, die dringend notwendig ist, weil man sonst nämlich auch da in den Verdacht kommt, sich einerseits Medien kaufen zu wollen und andererseits sich unter Umständen auch Vorteile bei den Medien verschaffen zu wollen, die nicht legitim sind.

Meine Damen und Herren! Wir alle sind dringend aufgerufen, wenn wir unseren Be­rufsstand des Politikers und des Abgeordneten nicht weiter schädigen wollen, im Straf­recht Änderungen vorzunehmen, aber auch bei unseren eigenen Regeln im Parlament Änderungen vorzunehmen. Aber das alles und selbst das beste Strafrecht entbindet uns nicht davon, dass wir an unser Handeln moralisch-ethische Ansprüche und Maß­stäbe anlegen müssen, die man mit keinem Gesetz der Welt einfangen kann. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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